Die Initiative verlangte, dass auf «verkehrsorientierten Strassen» innerorts die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beibehalten und begünstigt werden solle. Regierung und Parlament lehnen die Initiative ab, weil die Höchstgeschwindigkeiten auf Bundesebene geregelt seien und der Kanton nur bei der Beurteilung und Umsetzung konkreter Fälle von Temporeduktionen Handelsspielraum habe.
Der Kantonsrat beauftragte den Regierungsrat aber, klare Beurteilungskriterien zu schaffen. Die Regierung passte darauf die Strassenverkehrsverordnung an. Diese Neuerungen wurden am 5. Juli im Kantonsblatt publiziert und treten per 1. September in Kraft.
Damit würden zentrale Forderungen der Initiative umgesetzt, teilte die SVP am Freitag mit. Die Partei werde die Umsetzung der Verordnungsbestimmungen in der Praxis aber «aufmerksam verfolgen». Besonders wichtig sei, dass Tempo-30-Zonen nur in klar ausgewählten Einzelfällen eingeführt werden.