Karl T. (63) lud riesige Mengen Kinderpornos aus dem Netz
«Es nahm mich einfach wunder»

Die Polizei fand bei einer Hausdurchsuchung bei Karl T. rund 286’500 Dateien, die sexuelle Handlungen mit Kindern zeigen. Dafür stand der Geschäftsmann am Mittwoch vor dem Kantonsgericht Obwalden.
Publiziert: 01.06.2017 um 22:41 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 04:04 Uhr
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Karl T. betritt mit schwarzer Kappe das Kantonsgericht Obwalden.
Foto: Thomas Meier
Anian Heierli

Der mehrfache Grossvater Karl T.* (63) hat eine dunkle Seite. Er besorgte sich im Internet riesige Mengen an Kinderpornos. Bei einer Hausdurchsuchung im November 2013 sicherte die Polizei 286’500 Dateien, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigen. Dazu 16’300 Dateien mit Tierpornos und 3380 Dateien, die Gewalt zeigen. Der Geschäftsmann holte sich das Material auf der Tauschbörse Gigatribe. Zudem stellte er einen Teil der Daten anderen Nutzern zur Verfügung. Für diese abstossende Sammelwut stand er am Mittwoch vor dem Kantonsgericht Obwalden.

Ambulante Therapie statt Gefängnis

Vor Gericht gesteht er mit zittriger Stimme: «Es tut mir leid.» Dann Reue: «Heute ist mir klar, dass Kinder für solche Filme leiden müssen.» Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. Das Gericht spricht ihn der «mehrfachen Pornografie» schuldig. Der Luzerner erhält eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zugunsten einer ambulanten Psychotherapie aufgeschoben wird. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 13’935 Franken.

Im Vorfeld der Verhandlung war Karl T. zu BLICK gesprächiger: «Ich bin nicht pädophil veranlagt. Es nahm mich einfach wunder.» Eine Neugier, die fast drei Jahre dauerte. Ermittlungen zeigen, dass Karl T. die illegalen Daten zwischen April 2011 und November 2013 gezielt gesammelt hatte. Der unscheinbare Mann speicherte das Material danach auf seinem Laptop und einer externen Festplatte. Für den Staatsanwalt ist das keine Lappalie: «Die Tat ist verwerflich und wiegt schwer.»

Der Grossvater beteuert: «Ich habe nie ein Kind angefasst»

Ein Gutachter attestiert Karl T. «eine volle respektive nur in geringem Masse eingeschränkte Schuldfähigkeit» und ein gewisses «Rückfallrisiko». Dieses bestreitet der Grossvater, als BLICK fragt: «Ich habe nie ein Kind angefasst.» Und weiter: «Meine Enkel können mich problemlos besuchen.» Dennoch will er die ambulante Therapie aus freien Stücken besuchen. 

*Name von der Redaktion geändert 

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