Jetzt steht er vor Gericht
Herti-Mörder liess Fussball-Junioren nackt trainieren

Im Kanton Zug steht derzeit ein Fussballtrainer vor Gericht, weil er mehrere seiner Schützlinge sexuell missbraucht haben soll. Während der Verhandlungen wird klar: Beim Angeklagten handelt es sich um den sogenannten Herti-Mörder.
Publiziert: 10.08.2021 um 12:25 Uhr
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Aktualisiert: 10.08.2021 um 16:33 Uhr
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Im Kanton Zug steht ein Trainer vor Gericht der mehrere seiner Fussball-Junioren sexuell missbraucht haben soll. (Symbolbild)
Foto: Getty Images/Caiaimage

Ein Fussballtrainer aus dem Kanton Zug soll mehrere Buben sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte machte als Herti-Mörder Schlagzeilen, wie das Online-Portal «zentralplus» berichtet.

Der damals aufstrebende junge Sportler mit brasilianischen Wurzeln tötete 2007 im Zuger Einkaufszentrum Herti einen 52-jährigen Mann und raubte ihn aus. Für die Tat musste er mehrere Jahre ins Gefängnis. Nach seiner Entlassung wurde er Fussballtrainer – und steht nun schon wieder vor dem Zuger Strafgericht.

Mussten nackt trainieren

Diesmal wirft ihm die Anklage vor, dass er als Fussballtrainer mehreren Junioren-Spielern zwischen die Beine gefasst habe, als sie mit ihm alleine im Auto waren. Passiert war das kurz nach seiner bedingten Entlassung aus dem Gefängnis im Jahr 2018.

Zudem habe er mehrere der 15-jährigen Buben dazu gebracht, nackt zu trainieren. Dazu gehörten etwa Liegestützen oder mit dem Ball jonglieren – der Trainer filmte das. Einigen seiner Schützlinge zahlte er sogar Geld, wenn sie sich bei der Selbstbefriedigung filmten. Solche Aufnahmen wurden zusammen mit 1800 weiteren Kinderpornos auf dem Computer der Trainers gefunden.

Vom Trainer unter Druck gesetzt

Laut dem Trainer hat es sich beim unbekleideten Training um Mutproben gehandelt. Einige der betroffenen Jugendlichen sehen das aber anders – sie fühlten sich von ihrem Trainer unter Druck gesetzt.

Einer der Buben sagte aus, dass ihm der Trainer gedroht hätte, ihn vom Tessin nicht nach Hause zu fahren, sollte er sich nicht ausziehe. Nach seinen Aussagen fasste dieser die Buben zwar nie im sexuellen Sinne an, es sei aber schon vorgekommen, dass er zusammen mit ihnen onanierte.

Sieben Jahre Haft kassiert

Das Strafgericht verurteilte den Mann laut «zentralplus» zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten 8,5 Jahre Gefängnis gefordert – die Verteidigung eine bedingte Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren. Für den Kindsmissbrauch setzte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten ein. Massiv höher fällt die Strafe aber aus, weil der Mann zusätzlich unter anderem der einfachen Körperverletzung und groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen wird.

In seinem letzten Wort wandte sich der Angeklagte an die Mutter eines der Opfer. Er bat sie um Entschuldigung. Es sei nie seine Absicht gewesen, jemanden zu schädigen. «Ich habe einen Riesenfehler gemacht», sagte er. (bra)

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