Edi H.* (50) aus dem Kanton Zug ist wütend. Seit Anfang Januar sitzt der IV-Bezüger in Brasilien hinter Gittern. Er schafft es, aus seiner Zelle Nachrichten und Fotos an BLICK zu schicken. Er klagt: «Ich bin unschuldig und werde hier vergessen.»
Und: Er hat Angst. Zwar geniesse er als «Gringo» auch in Haft gewisse Privilegien – trotzdem sei sein Leben nicht sicher: «Ich bin hier in einem der gefährlichsten Gefängnisse Brasiliens.»
Sein Ausrede: «Wir haben Alkohol und Marihuana konsumiert!»
Der Vorwurf der Behörden ist happig. Edi H. soll im Küstenort Fortaleza eine Prostituierte mit einem Baseballschläger angegriffen und gewürgt haben. Dazu habe der IV-Bezüger die Stereoanlage aufgedreht, damit niemand die Schreie der Frau hören kann. Die Dirne konnte sich mit einem Sprung aus dem Fenster retten, dabei verletzte sie sich.
H. hat eine eigene Version. Kurz vor dem fraglichen Tag habe er sich mit seiner brasilianischen Freundin zerstritten. Deshalb habe er sich im Puff eingemietet. «Um Herzschmerz loszuwerden», sagt er.
Schnell fand der Teilzeit-Auswanderer eine Begleiterin, nahm sie mit aufs Zimmer. «Ohne einen Preis zu vereinbaren», so der Häftling. Und weiter: «In meinem Zimmer angekommen, haben wir Alkohol und Marihuana konsumiert, geredet, Musik gehört.»
Der Liebeslohn wurde höher taxiert als angedacht
Darauf ist der Schweizer laut eigenen Angaben «immer wieder eingeschlafen, als hätte mir jemand etwas ins Getränk geschüttet». Die Hure habe Stunden später auch noch einen Liebeslohn gewollt – mehr als üblich, behauptet H. Und das, obwohl es wegen der vermeintlichen Betäubung zu keinem sexuellen Kontakt gekommen sei.
«Ich versuchte sie zu beruhigen, aber sie sprang nackt und wie verrückt aus dem Fenster im ersten Stock.» Edi H. behauptet, er sei Opfer von Verbrechern geworden, die von Touristen Geld erpressen.
Die Kommunikation mit dem Schweizer ist schwierig, immer wieder bricht die Verbindung ab. Seine Nachrichten sind streckenweise kryptisch. Er verabschiedet sich mit: «Morgen bin ich nicht verfügbar, da ist Besuchstag.»
Das Departement für auswärtige Angelegenheiten bestätigt den Fall, kann und will sich zu Einzelheiten im laufenden Verfahren aber nicht äussern.
* Name der Redaktion bekannt