10 Millionen Franken! So viel forderte eine Frau im Kanton Nidwalden vor dem Kantonsgericht. Weil sie beschimpft worden sei und ihr Schadensersatz und Genugtuung zustehe. Ihre Persönlichkeit sei verletzt worden. Diese Forderung zog sie nun bis vors Bundesgericht.
Das Unheil begann an einer Vernissage eines Künstlers. Er selbst war da, seine Partnerin war da – und eben jene Besucherin. Diese stellte sich für ein Foto neben den Gastgeber. Trug dabei aber ein Sommerkleid, ein kurzes, gepaart mit einem tiefen Ausschnitt.
Ob der Künstler davon angetan war? Starrte er? Kam sie ihm zu nah? All das ist nicht überliefert, seine Freundin jedoch war nicht angetan von der Besucherin, zischte ihr «Nutte» zu und schmiss sie hochkant aus dem Saal. Die Gedemütigte wollte dies nicht auf sich sitzen lassen, zeigte die Freundin des Künstlers wegen Beschimpfung an.
Bei allen Gerichten gescheitert
Das reichte der Geschmähten nicht, sie klagte vor dem Nidwaldner Kantonsgericht zusätzlich wegen Persönlichkeitsverletzung auf Schadenersatz und Genugtuung, in der absurden Höhe von je 5 Millionen Franken. Ihre Forderung wurde abgeschmettert, Begründung: Aussichtslosigkeit des Prozesses. Also zog sie vors Obergericht, scheiterte aber auch dort.
Warum sie nicht längst aufgab, ist nicht bekannt. Ohne Begründung, warum ihr die sofortige Auszahlung von 10 Millionen Franken zustünden, zog sie mit einer Beschwerde vors Bundesgericht. Ganz nüchtern heisst es im Urteil: «Sie legt nicht ansatzweise dar, inwiefern der obergerichtliche Entscheid Recht verletzen soll, sondern beschränkt sich auf die Aussage, sie habe mehrere Patente erfolgreich eingereicht, weshalb sie sich als wichtige Person sehe und dem Bundesgericht empfehle, dies auch zu tun.»
Das tat das Bundesgericht nicht, schmetterte ihre Beschwerde ab. Was der Geschmähten bleibt, ist eine Rechnung über 1000 Franken Gerichtskosten. (neo)