Der Fall Lisa löste schweizweit Entsetzen aus. Das geistig behinderte Mädchen aus Goldau SZ wurde seit seinem achten Lebensjahr vom Abwart seines Wohnhauses missbraucht. Während Jahren musste Lisa, die heute 18 ist, mit ihrem Peiniger unter einem Dach wohnen.
Im Oktober 2013 verurteilte das Strafgericht Schwyz den Mann zu einer Zuchthausstrafe von zweieinhalb Jahren – doch erst jetzt kann Lisa endlich aufatmen. Das Urteil ist mittlerweile auch in den Nebenpunkten rechtskräftig. Lisa und ihre Familie erhalten Schadenersatz.
Er muss jetzt Abstand halten
Besonders wichtig ist das Kontakt- und Rayonverbot: Lisas Peiniger muss von seinem Opfer mindestens 500 Meter Abstand halten. Das Bundesgericht hat eine Einsprache des Abwarts abgewiesen.
Es müsse verhindert werden, dass der Täter ins gleiche Haus wie das Opfer zurückkehren und auf diese Weise das Kontaktverbot unterlaufen könne, heisst es im Urteil. Es gelte, jeglichen Kontakt zwischen Opfer und Täter zu vermeiden. «Sie würden sich früher oder später zwangsläufig in den gemeinsamen Gebäudeteilen wie dem Treppenhaus begegnen.»
Konkret bedeutet das: Das Mädchen darf endgültig getrennt von seinem Peiniger leben. Dessen Ehefrau wohnt nun alleine in der Wohnung, er ist ausgezogen. «Seit seinem Wegzug ist Lisa wie ein neuer Mensch, wie aufgeblüht», sagt ihr Vater. «Sie hat neuen Lebensmut gefasst und besucht ein Praktikum als Gärtnerin.»
Beim Sex gefilmt
Der Fall Lisa hatte die Schwyzer Justiz während Jahren beschäftigt. Der Hauswart hatte nicht nur die Wehrlosigkeit des minderjährigen und behinderten Opfers schamlos ausgenützt. Er hatte sie bei sexuellen Handlungen auch noch gefilmt.
Trotzdem weigerte sich der Mann, aus dem Haus auszuziehen, in dem er seinem Opfer immer wieder von neuem begegnete. Für Lisa ein Trauma.
Der Fall Lisa hat dem strafrechtlichen Instrument des Rayonverbots zum Durchbruch verholfen. Dieses war im Gegenvorschlag des Bundesrats zur Pädophilen-Initiative enthalten und ist Anfang Januar 2015 in Kraft getreten.
Rayonverbote sollen den Opfern sexueller Gewalt zusätzlichen Schutz vor ihren Peinigern gewähren.