Darum muss er über 3000 Franken Busse bezahlen
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Alkoholtest verweigert:Darum muss er über 3000 Franken Busse bezahlen

Gerhard Pichler (64) verurteilt, weil er Alkoholkontrolle verweigerte
Gericht hält Suff-Tiroler für einen Lügner

Gerhard Pichler (64) verweigerte besoffen eine Alkoholkontrolle und fühlt sich im Recht: «Ich bin nicht gefahren!» Doch das Gericht hält ihn für einen Lügner. Das Urteil zeigt: Auch die Aussagen eines Betrunkenen können verwertet werden.
Publiziert: 08.08.2019 um 10:36 Uhr
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Aktualisiert: 17.12.2019 um 16:27 Uhr
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Eine Augenzeugin meldete der Polizei einen BMW, der ihr wegen unsicherer Fahrweise aufgefallen war. Es handelte sich um das Auto von Gerhard Pichler (64).
Foto: Anian Heierli
Anian Heierli

Jetzt ist klar, warum Gerhard Pichler (64) verurteilt wurde. Das Bezirksgericht Willisau LU hält den Suff-Tiroler für einen Lügner. Der pensionierte Koch aus Sursee soll 3230 Franken blechen, weil er nicht ins Röhrchen blasen wollte.

Er verweigerte Polizisten die Alkoholkontrolle (BLICK berichtete). Deshalb ist er schuldig der «Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit».

«BMW fuhr rasant, unsicher und mit Schlangenlinien»

Das Urteil stützt sich auf die Aussage einer Passantin. Ihr fällt am 29. Januar 2019 Pichlers schwarzer BMW auf, weil das Auto «rasant, unsicher und mit Schlangenlinien» von Buttisholz nach Sursee fährt. Sie meldet das Kennzeichen um 22.39 Uhr bei der Luzerner Polizei. Die Beamten erwischen Pichler nicht in flagranti, holen ihn aber später am Abend zu Hause ab. Dann verweigert er auf dem Posten die Alkoholkontrolle. Gibt aber zu Protokoll, dass er zuvor gefahren ist.

Nachträglich revidiert er seine Aussage. «Ja, ich war besoffen. Aber mein damaliger Chef hat mich gefahren», sagt er. Wegen seines Alkoholpegels und Tiroler Dialekts hätten ihn die Beamten nicht verstanden. Tatsächlich steht im begründeten Urteil: «Die Polizisten beobachteten beim Beschuldigten Atem-Alkoholgeruch, unruhiges und aufgedrehtes Verhalten, eine lallende Aussprache, wässrige Augen und einen unsicheren Gang.» Es heisst aber auch: «Bezüglich seiner Konzentration konnten sie keine Besonderheiten feststellen.»

Da hilft es auch wenig, dass der Chef des Tirolers nachträglich schriftlich und mündlich der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass er Pichler von Buttisholz nach Sursee gefahren hat. Denn laut Gericht unterscheiden sich die Aussagen von Pichler und die seines Chefs. Es gibt unter anderem Unstimmigkeiten beim zeitlichen Ablauf.

Pichler: «Ich dachte, im Zweifel für den Angeklagten»

Für die Richterin ist klar: «Der Beschuldigte trank an seinem Arbeitsort in Buttisholz drei Stangen Bier und fuhr mit seinem Personenwagen kurz nach 22.30 Uhr von Buttisholz nach Sursee.» Die angeordnete Alkoholkontrolle war deshalb rechtens. Pichler selbst versteht das Urteil nicht. «Ich soll beweisen, dass ich nicht gefahren bin?», sagt er. «Ich dachte immer, im Zweifel für den Angeklagten.»

Aus seiner Sicht ist auch die Einvernahme der Polizei nichtig: «Korrekterweise hätte man mich zum Ausnüchtern in eine Zelle gesteckt und danach befragt.» In den nächsten Tagen will er entscheiden, ob er das Urteil weiterzieht. Aus finanzieller Sicht wäre eine erneute Niederlage für den Rentner katastrophal.

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