Der Zuger Geschäftsmann A. E.* (40) setzt sich gerne mit seiner Pfefferpistole zur Wehr. Immer dann, wenn sich ein Hund auf sein Grundstück an der Reuss in Hünenberg ZG verirrt. Zwei Mal hat er schon aus nächster Nähe auf Hunde geschossen (BLICK berichtete).
Über zwei Jahre nach dem ersten Fall und knapp ein Jahr nach dem zweiten Fall hat er jetzt für beide Fälle eine Busse über 750 Franken plus eine bedingte Geldstrafe von 3000 Franken kassiert. Abgeschmettert hat die Staatsanwaltschaft seine Klage gegen die betroffene Hundehalterin wegen übler Nachrede und Verleumdung.
Aus zwei Meter Entfernung auf den Kopf geschossen
Wie die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl schreibt, hat A. E. am 3. Mai 2017 aus einer Distanz von etwa zwei Meter auf den Mischlingsrüden Camillo von Therese Gasser (69) geschossen. Er trifft den gutmütigen Hund am Kopf und verletzt ihn. Die Folgen: ein diffuses Hornhautödem, eine Entzündung der Bindehaut sowie eine Schwellung des Unterlids am linken Auge.
Der zweite Fall passierte vor einem Jahr. Dieses Mal war es die junge Dackeldame Shelby, damals erst eineinhalb Jahre alt. Sie entwischte Hundesitter Rolf Egli (55) nur für einen kurzen Moment. Auch sie erkundete das Grundstück von A. E. und kassierte ebenfalls eine Ladung Reizflüssigkeit an den Kopf. Auch Shelby wird verletzt und muss ins Tierspital.
Schütze gibt Hundehaltern die Schuld
Dem vierfachen Familienvater tut es nicht leid, dass er den Tieren starke Schmerzen bereitet hatte. Er sieht sich im Recht. Wie in der Einvernahme durch die Polizei steht, beurteilt er sein Verhalten als verhältnismässig. Er gibt den Hundehaltern die Schuld: Wenn sie sich an die Regeln halten würden, hätte er auch nicht schiessen müssen.
Seine Antwort auf die Anzeige seiner Tierquälerei: Er deckte die Hundehalter seinerseits mit Anzeigen ein. Wegen Missachtung der Pflichten als Hundehalterin und übler Nachrede, weil sie BLICK von der Attacke auf Camillo erzählt hatte. Die Staatsanwaltschaft aber verfolgte die Anzeige nicht weiter, denn Therese Gasser konnte beweisen, dass ihre Aussagen im BLICK der Wahrheit entsprachen.
A. E. hat laut der Staatsanwaltschaft gegen den Strafbefehl keine Einsprache erhoben, die Busse ist somit rechtskräftig. Abgeschlossen ist der Streit noch lange nicht. A. E. hat schon wieder neue Klagen gegen Hundehalter eingereicht. Immerhin: A. E. hat keine Hunde mehr angegriffen.
* Name bekannt
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