Aus einem schönen Badi-Tag wurde eine hitzige Verfolgungsjagd. Am 1. August 2019 rennt Patrick R.* (57) einem Autodieb hinterher. Chabi A.** (29), ein abgelehnter Asylbewerber aus Marokko, hatte sich am BMW X5 von R. zu schaffen gemacht, wurde dabei erwischt und flüchtete. Doch: Der Elektroingenieur konnte den Dieb schnappen – dank seines findigen Dobermanns Caillou (7) (BLICK berichtete).
Nun liegt der Strafbefehl vor. Der zeigt: Chabi A. ist kein unbeschriebenes Blatt. Im Gegenteil. Der Marokkaner ist einschlägig vorbestraft. Satte 14 Strafbefehle sammelte er seit 2015. Darunter wegen mehrfach versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung und versuchten Hausfriedensbruchs.
Nicht nur im Kanton Schwyz schlug er zu. Auch im Kanton Uri und Zug trieb er sein Unwesen. Und das teilweise unter falschem Namen. Denn: Chabi A. benutzte drei falsche Identitäten. Ähnlich klingend, ähnlich geschrieben – aber falsch. Von Chabi Abdourrazzak über Chaabi Abderezak bis hin zu Charif Alli. Alle jeweils mit anderen Geburtsdaten.
Notorischer Serienverbrecher
Nichts Ungewöhnliches für die Schweizer Justiz. «Wenn Asylbewerber in die Schweiz kommen und mehrmals von der Polizei aufgegriffen werden, kommt es immer wieder vor, dass sie unterschiedliche Angaben zu ihrer Person machen», so André Steiner von der Staatsanwaltschaft Innerschwyz zu BLICK.
Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Verschiedene Schreibweisen oder Probleme aus dem Arabischen sind zwei mögliche Ursachen, erklärt Lukas Rieder vom Staatssekretariat für Migration (SEM). «Bei Asylsuchenden, die ihre angegebene Minderjährigkeit weder belegen noch glaubhaft machen können, wird zudem das bei der Ersterfassung erfasste Geburtsdatum korrigiert und ein fiktives Datum bestehend aus dem 1. Januar und dem vom SEM vermuteten Geburtsjahr erfasst», so der SEM-Sprecher weiter. Und so entstehe schnell ein Alias.
Was genau zu den vier Identitäten im Fall Chabi A. geführt hat, ist unklar. Fakt ist: Der Marokkaner ist ein notorischer Wiederholungstäter. Und dafür soll er in den Knast. 58 Tage lang. «Eine Freiheitsstrafe scheint geboten, um ihm von weiteren Straftaten abzuhalten», heisst es im jetzigen Strafbefehl.
Kein Rücknahmeabkommen mit Marokko
Ob Chabi A. aber tatsächlich hinter Gittern kommt, ist noch offen. «Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hat Einsprache eingereicht», erklärt Staatsanwalt Steiner.
Ebenso unklar ist, ob A. als abgelehnter Asylbewerber und Serien-Verbrecher ausgeschafft wird. Aber: Die Wahrscheinlichkeit ist gering. Sehr gering. Denn: Die Schweiz hat kein Rücknahmeabkommen mit Marokko. Die Behörden sind machtlos. Das zeigte zuletzt das Beispiel Moestafa K.* (27). Der Marokkaner überfiel und verletzte im Dezember 2018 das Ladenbesitzerpaar Rudolf Naef und Brigitte Peyer. (BLICK berichtete)
Dabei hätte er gar nicht mehr in der Schweiz sein dürfen. 2016 wurde der Entscheid von K. abgelehnt. Mittlerweile hat auch die Politik den Asyl-Irrsinn auf der Agenda. Und: Es gibt einen neuen Schweizer Botschafter in Marokko. Guillaume Scheurer (55) versprach gegenüber BLICK vor zwei Wochen: «Ich werde während meines Mandats daran arbeiten, die Beziehungen zwischen der Schweiz und Marokko zu festigen und auszubauen.»
* Name geändert
** Name bekannt