Wegen der unbewilligten Cupfeier vom Pfingstmontag in Luzern hat die Luzerner Polizei nun bei der Staatsanwaltschaft zwei Anzeigen eingereicht. Die erste richtet sich gegen die FC Luzern Innerschweiz AG wegen Widerhandlung gegen die Bundesgesetzgebung. Eine zweite Anzeige reichte sie gegen unbekannte Täterschaft wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Denn mehrere unbekannte Täterinnen oder Täter hätten auf dem Sempacherplatz, auf dem Weg zur Messe Luzern und vor der Messehalle mehrere Feuerwerksbatterien, Feuerwerkskörper, Handlichtfackeln, Rauchpetarden und Knallkörper gezündet, teilte die Luzerner Polizei am Montag mit. Der FCL verstiess laut der Polizei gegen die damals geltende Covid-19-Verordnung.
Unbewilligte Feier vor 10'000 Fans
Ins Visier nahm die Polizei die unbewilligte Cupfeier in Luzern sowie die Präsentation des siegreichen Teams des FC Luzern auf der Allmend vor 10'000 Fans.
Im Vorfeld des Cupfinals hatte die Stadt Luzern darauf hingewiesen, dass wegen der Pandemie keine öffentlichen Feierlichkeiten erlaubt sind. Am Pfingstmontag kam es zuerst im Vögeligärtli und später auf der Allmend zu grossen Menschenansammlungen. Die Polizei hielt sich aus Gründen der Verhältnismässigkeit zurück, leitete aber in eigener Kompetenz eine Ermittlung ein. (SDA)