Darum gehts
- Räumungen bei Schnee sollen innerhalb von fünf Stunden erfolgen
- Hauseigentümer können frühzeitig zur Sicherheit der Fussgänger beitragen
- Räumung beginnt um 07.00 Uhr und Trottoirs bis 12.00 Uhr geräumt
Die Räumungen nach Schneefall oder Eisglätte sollen innerhalb von fünf Stunden zwischen 07.00 und 19.00 Uhr erfolgen, wie es heisst. Wenn es in der Nacht schneit, sollen die Trottoirs bis 12.00 Uhr auf einer Breite von einem Meter geräumt sein. Bei anhaltendem Schneefall oder grossen Schneemengen könne es jedoch zu Verzögerungen kommen.
Das BVD mietet für die Räumungseinsätze entsprechende Ausrüstung und verpflichtet externes Personal, wie es weiter schreibt. Viele Mitarbeitende des Tiefbauamts seien bei Schneefall und Eisglätte bereits auf den Strassen und bei ÖV-Haltestellen im Einsatz, weshalb zusätzliches Personal benötigt werde.
Gleichzeitig heisst das BVD die Unterstützung durch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer willkommen. Da die Räumung durch den Kanton erst um 07.00 Uhr beginne, könnten diese schon beginnen und dazu beitragen, dass Fussgängerinnen und Fussgänger «gut unterwegs sind».
Der Grosse Rat hatte schon im Jahr 2022 gefordert, dass der Dienst ab Winter 2023/24 vom Kanton übernommen wird. In der genannten Saison wurde jedoch nichts daraus. Laut Bau- und Verkehrsdirektorin Esther Keller (GLP) waren noch Abklärungen mit den beiden baselstädtischen Gemeinden Riehen und Bettingen offen. Zudem seien die Einschätzungen bezüglich Materialbeschaffung zu optimistisch gewesen.
Auch im Winter 2024/25 war der Kanton noch nicht bereit. Mangels eines Beschlusses hatten noch keine Ausschreibungen für Material und Personal vorgenommen werden können, wie das Tiefbauamt damals mitgeteilt hatte.