Er ist zierlich und machte gestern vor Gericht in Solothurn nicht den Eindruck, als könnte er jemandem etwas zuleide tun. Doch Stefan M.* (31) soll Minderjährige dazu gezwungen haben, ihm Nacktfotos oder Sexvideos zu schicken. Sexting!
Die Anklage gegen den arbeitslosen Logistiker lautet auf mehrfache Nötigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornografie. Die Sexkontakte fanden alle zwischen 2012 bis 2014 per Facebook-, Whatsapp- und Skype-Chat statt. Vier Mädchen, damals zwischen 13 und 17 Jahre alt, wurden Opfer. Dreist: Für seinen Handyterror verwendete er mehrere Fakeprofile.
«Wenn du mich blockst versende ich bilder sofort»
Die Deutsche Melis S.* (damals 16) wird von M. am 11. und 12. September 2013 per Chat bedroht. Er sagt, er werde eines ihrer Nacktfoto an alle ihre Facebook-Kontakte senden. Einziger Ausweg: Sie schicke ihm weitere Bilder. Laut den Chatprotokollen schreibt er: «bekomm ich was ich will ist alles gut.» Und weiter: «wenn du mich blockst versende ich bilder sofort.» Melis schickt ihm 15 Nacktfotos.
Der Grüsel nötigt Melis, ihm auch noch ein Video zu schicken, auf dem sie sich selber befriedigt. Er schreibt ihr teils mit Schreibfehler: «ich will das du deinen körper filmst... ich will sehn wie du auch mal finger schiebst... mach einfach porno video... und dann ist es vorbei... wenns nicht gut ist musst du nochmal... mach einfach ein versautes video wo man was sieht...» Melis S. fragt ihn: «und wenn ich es nicht mach!?» Seine Antwort: «paar Bilder senden.» Sie schickt es schliesslich. Mit Larissa E.* (damals 13) hatte M. vom 2. bis 7. Oktober 2013 Kontakt. Auch von ihr erpresst er mit derselben Drohung Nacktfotos. Er schickt ihr auch noch ein Bild seines erigierten Penis.
«nackt versteht sich ...»
Jennifer S.* (damals 15) wird am 27. November und 11. Dezember 2013 von M. angeschrieben. Er hatte von ihr schon im 2012 zirka 15 Nacktbilder und zwei Videos erhalten. Nun will M. mehr Material. Er schreibt Klartext: «nackt versteht sich ...» Sie steigt nicht darauf ein. Er schreibt später: «hab keine geduld mehr!!!!.... wenn ich nicht in den nächsten 3 Minuten was krieg, dann versende ich sie.» Dann macht er richtig Druck: «zeit läuft ... hab ich nicht bis 23.15 fünf pornomässige bilder von dir versende ich alles.» Sie gibt nicht nach.
«zeig dich im bh... jetzt 1 minute... los...»
Auch Sina S.* (damals 17) nicht. Ihr drohte M. am 17. Februar 2014 gar damit, dass er ihr einen Virus auf ihr Handy schicken würde. Ihr schrieb er: «zeig dich im bh... jetzt 1 minute... los...» Vor Gericht zeigte sich M. gestern reuig: «Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen.» Und er versprach, dass er sich gebessert habe. Aber: Er ist immer noch auf Facebook angemeldet.
Die Staatsanwältin wollte M. für drei Jahre im Knast sehen – unbedingt! Denn er ist wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Das Gericht verurteilte M. schliesslich zu 30 Monaten Gefängnis, davon zwölf Monate unbedingt! Aber: Diese zwölf Monate werden aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Therapie. Immerhin: Zwei Opfern muss er je 3000 Franken Genugtuung zahlen.
* Namen der Redaktion bekannt
Der Austausch intimer Fotos via Internet oder Mobiltelefon birgt Gefahren. In vielen Fällen läuft es ab wie im Fall des nun angeklagten Stefan M. Jugendliche oder Erwachsene verlangen von ihrer Chat-Bekanntschaft Nacktbilder. Viele unterschätzen anfänglich die Situation. Denn durch den Versand der Fotos oder Videos macht man sich leicht erpressbar.
Um an noch aufreizendere Bilder zu kommen, wird dem Opfer etwa gedroht, die Aufnahmen an Eltern, Freunde oder den Arbeitgeber weiterzuschicken. Doch was können Betroffene oder deren Eltern tun? Das Wichtigste: Sich wehren und unbedingt Vertrauenspersonen beiziehen! Zudem sollten junge Frauen vom Gegenüber verlangen, das Bild oder die Videos zu löschen.
Falls alles nichts nützt, muss dem Täter klargemacht werden, dass nun rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eltern sind bei dem heiklen Thema besonders gefragt: Sie müssen ihre Kinder unterstützen und im Notfall professionelle Hilfe beiziehen. Hilfe und weitere Infos: www.147.ch
Der Austausch intimer Fotos via Internet oder Mobiltelefon birgt Gefahren. In vielen Fällen läuft es ab wie im Fall des nun angeklagten Stefan M. Jugendliche oder Erwachsene verlangen von ihrer Chat-Bekanntschaft Nacktbilder. Viele unterschätzen anfänglich die Situation. Denn durch den Versand der Fotos oder Videos macht man sich leicht erpressbar.
Um an noch aufreizendere Bilder zu kommen, wird dem Opfer etwa gedroht, die Aufnahmen an Eltern, Freunde oder den Arbeitgeber weiterzuschicken. Doch was können Betroffene oder deren Eltern tun? Das Wichtigste: Sich wehren und unbedingt Vertrauenspersonen beiziehen! Zudem sollten junge Frauen vom Gegenüber verlangen, das Bild oder die Videos zu löschen.
Falls alles nichts nützt, muss dem Täter klargemacht werden, dass nun rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eltern sind bei dem heiklen Thema besonders gefragt: Sie müssen ihre Kinder unterstützen und im Notfall professionelle Hilfe beiziehen. Hilfe und weitere Infos: www.147.ch
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen