Alter schützt vor krimineller Ader nicht: Ein heute 72-jähriger Mann hatte zwischen 2011 und 2016 einer Rentnerin mindestens 165'961 Franken abgenommen, schreibt der «Walliser Bote». Nun wurde der Senior vom Bezirksgericht Brig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Dazu muss der Oberwalliser eine Busse von 5000 Franken bezahlen.
Der Mann traf die Frau erstmals im Frühjahr 2011, als er in ihrer Wohnung eine handwerkliche Dienstleistung verübte. Dabei fiel ihm ein Kontoauszug auf ihrem Küchentisch auf. Der Oberwalliser hatte daraufhin der wohlhabenden Frau weitere Dienste, wie Fenster putzen oder Abfall entsorgen, angeboten. Die Witwe vertraute dem spielsüchtigen Mann schon bald ihre Bankkarte inklusive PIN-Code an. Mit dem Geld sollte er eigentlich ihre Rechnungen bezahlen. Stattdessen steckte er den grössten Teil selber ein.
Perfide Doppelrolle
Die Rentnerin schöpfte keinen Verdacht und erzählte dem Mann auch noch, dass sie sich einen Freund wünsche. Der dreiste Täter schlüpfte daraufhin in eine Doppelrolle. Er rief die Frau an und stellte sich als Fritz Odenthal vor, einen vermeintlichen Bekannten ihres Vertrauten. Er gaukelte der zu dem Zeitpunkt erkrankten Frau vor, sich in sie verliebt zu haben. Um ihr Vertrauen zu stärken, rief er sie bis zu 20 Mal täglich an.
Sein Plan ging auf und der Gauner konnte noch mehr Geld erbeuten. Die verliebte Frau glaubte ihm all seine Geschichten über seinen finanziellen Engpass und hob für ihren inexistenten Freund Barbeträge ab, die sie in einem Couvert dem Vertrauten für ihren «Fritzli» übergab.
Nachbarin erstattet Anzeige
Über ihre «beiden» Männer sprach die Frau nur mit ihrer Nachbarin. Diese schöpfte irgendwann Verdacht und erstattete bei der Kantonspolizei Wallis im Mai 2016 eine Anzeige. Der Betrüger musste für 22 Tage in U-Haft. Die daraufhin informierte kranke Seniorin war derart schockiert, dass sich ihr Zustand drastisch verschlechterte und sie zweieinhalb Monate später verstarb.
Der Mann gab vor Gericht zu, spielsüchtig zu sein und täglich 100 bis 300 Franken verzockt zu haben. Er sei dennoch überzeugt gewesen, hohe Summen gewinnen und der Frau so ihr Geld zurückzahlen zu können. Aufgrund seiner starken Sucht sah das Gericht dann eine verminderte Schuldfähigkeit als erwiesen. Aus diesem Grund wurde der Mann zu sechs Monaten weniger verurteilt, als es die Anklage gefordert hatte. (man)
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