Weil sie krankhaft behaart ist
Krankenkasse zahlt Frau (33) Enthaarung

Die 33-jährige Walliserin ging bis zum Bundesgericht. Dieses gab ihr Recht: Jetzt darf sie sich enthaaren lassen. Und die Krankenklasse zahlt.
Publiziert: 21.12.2010 um 12:52 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 21:21 Uhr

Das ist krank. «Hirsutismus» heisst diese hormonelle Störung. Die Krankheit führt bei Frauen zu einer Körperbehaarung wie bei einem Mann. Darunter leidet diese 33-jährige Walliserin.

Die Laser-Epilation, Entfernung der unerwünschten Haare mit Laser, kostet Geld. Daher wollte die Frau sich das von ihrer Krankenkasse bezahlen lassen. Diese stimmte zu – aber nur teilweise. Sie war nur bereit, die Entfernung der Haare im Gesicht und im Brustbereich zu übernehmen.

Hingegen lehnte die Kasse die Übernahme der Behandlungskosten für Unterleib und Beine ab. Begründung: Diese Körperteile seien nicht sichtbar. Das Walliser Kantonsgericht bestätigte den Entscheid.

Aber das Bundesgericht war anderer Meinung. Es hat jetzt die Beschwerde der Betroffenen gutgeheissen und die Krankenkasse zur vollständigen Kostentragung verpflichtet.

Begründung: Zwar seien die unteren Gliedmassen oft bedeckt. Ebenso oft würden sich Mann oder Frau aber mit entblössten Beinen zeigen, etwa im Frühling und im Sommer, oder beim Sport.

Eine übermässige Behaarung der Beine bedeute zudem die Veränderung eines wesentlichen weiblichen Merkmals. Darunter könne das Gefühl der persönlichen Identität leiden. Die krankhafte Behaarung habe bei der Betroffenen denn auch tatsächlich zu ernsthaften psychischen Problemen geführt. (SDA/snx)

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