Drei Variantenskifahrer – zwei Männer und eine Frau – haben auf einer markierten Piste in Anzère eine Lawine ausgelöst, die mehrere Menschen mitgerissen hat. Drei von ihnen wurden leicht verletzt. Seither gibt es um den Fall ein juristisches Hickhack.
In erster Instanz wurden die drei Freerider wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Das Bezirksgericht in Ering und Gundis folgte im Juni 2014 dem Staatsanwalt.
Die zweite Instanz dagegen, das Walliser Kantonsgericht, sprach die drei Variantenfahrer im März diesen Jahres frei. Weil die Piste unterhalb ordnungsgemäss gesichert war, sei das Risiko, das Variantenskifahrer oberhalb des markierten Gebiets eine Lawine auslösen könnten, objektiv nicht vorhersehbar gewesen, so das Kantonsgericht.
«Warnschilder ignoriert»
Das will nun wiederum die Walliser Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren: Sie zieht den Fall vors Bundesgericht, wie sie am Montag mitteilt. Sie verweist auf die die Lawinenwarnschilder auf dem Weg. Die drei Skifahrer hätten diese wissentlich ignoriert. Die Beschuldigten hätten wissen müssen, dass eine von ihnen ausgelöste Lawine die Piste darunter erreichen könnte.
Diese war schliesslich 430 Meter lang und 120 Meter breit. Die drei Variantenskifahrer selbst blieben beim Lawinenabgang unverletzt. Sie beteiligten sich auch an der Suche nach den beiden Verschütteten, verliessen den Unfallort danach aber.
Erst einige Tage später wurden sie identifiziert und von der Bergbahnbetreiberin Télé Anzère angezeigt. Die beiden verschütteten Personen reichten hingegen keine Strafanzeige ein. (sda/rey)