Weil er seine Tiere verhungern liess
Walliser Quäl-Schäfer zu Geldstrafe verurteilt

Ein Schafhalter liess seine Tiere verenden und verhungern. Eines verhedderte sich in einem Zaun, litt nachher tagelang. Jetzt wurde der Walliser wegen Tierschutzverletzung verurteilt.
Publiziert: 05.04.2018 um 14:56 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 16:45 Uhr
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Das Schaf blieb im Zaun hängen und verletzte sich dabei schwer, wurde aber von einer Passantin befreit. Aus Hungersnot wollte es von der Alp flüchten. Trotzdem liess der Schafhalter sein Tier danach weitere zwei Tage leiden.
Foto: Facebook Tierschutz Wallis

Qualvoll hing das Schaf in einem Zaun bei Ausserberg VS: ein Bein verrenkt, die Schnauze im Draht eingeklemmt. Das Tier wollte aus Hungersnot flüchten, steckte aber tagelang fest. Die schrecklichen Bilder, die eine Passantin machte, veröffentlichte der Walliser Tierschutz im Mai 2017 auf Facebook. Sie befreite das Tier, alarmierte danach den Tierschutz. 

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Schäfer D. S.* kümmerte sich aber nicht um das verletzte Tier, obwohl er davon wusste. Zwei Tage später lag das betreffende Tier immer noch unbehandelt im Schnee und vegetierte vor sich hin. Erst als sich die Polizei, der Wildhüter und das Veterinäramt einschalteten, reagierte der Mann und brachte das Tier zum Metzger.

Es war nicht der erste Vorfall mit seinen Tieren: Im Rahmen einer Kontrolle im April 2017 wurden laut «Walliser Bote» mehrere Mängel wie gefährliche Zäune, unzureichendes Futter und fehlendes Wasser festgestellt. Das Amt verordnete, dass der Schäfer im Winter seine Schafe auf der Alp nicht mehr halten könne, jedes Tier zur Untersuchung bringen müsse.

Wegen Tierschutzverletzung schuldig gesprochen

Die Fahrlässigkeit von D. S. zeigt sich wiederholt in seiner Schafhaltung. Deshalb wurde ihm der Prozess gemacht: Im März 2018 wurde er wegen Tierschutzverletzungen schuldig gesprochen. «D. S. hat nichts unternommen und überliess die Tiere ihrem Schicksal», heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberwallis.

Das Urteil: eine bedingte Geldstrafe von 4600 Franken und eine Busse von 1000 Franken. Die Gerichtskosten von 700 Franken muss der Quäl-Schäfer ebenfalls übernehmen. Zudem spricht das Veterinäramt eine Verwarnung aus. (szm)

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