Vorübergehender Rechtsstillstand
Bevölkerung von Blatten kann vorübergehend nicht betrieben werden

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Blatten können vorübergehend nicht betrieben werden. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Publiziert: 25.06.2025 um 14:27 Uhr
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Aktualisiert: 27.06.2025 um 17:35 Uhr
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Die Bevölkerung von Blatten erhält weiterhin Unterstützung.
Foto: KEYSTONE/Jean-Christophe Bott
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Um die Bevölkerung von Blatten bei finanziellen Schwierigkeiten weiter zu entlasten, hatte der Walliser Staatsrat am vergangenen Freitag entschieden, dass für die Gemeinde Blatten für den Zeitraum vom 28. Mai 2025 bis am 31. Oktober 2025 ein Rechtsstillstand gelten soll. Damit können Schuldnerinnen und Schuldner aus Blatten während dieser Zeit nicht mehr betrieben werden und Betreibungshandlungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Der Bundesrat stimmte diesem Entscheid nun zu. Diese Massnahme sei bereits bei früheren Naturkatastrophen ergriffen worden, etwa nach den Überschwemmungen im Kanton Obwalden 2005 oder in Brig 1993, schreibt der Bundesrat. 

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