Um die Bevölkerung von Blatten bei finanziellen Schwierigkeiten weiter zu entlasten, hatte der Walliser Staatsrat am vergangenen Freitag entschieden, dass für die Gemeinde Blatten für den Zeitraum vom 28. Mai 2025 bis am 31. Oktober 2025 ein Rechtsstillstand gelten soll. Damit können Schuldnerinnen und Schuldner aus Blatten während dieser Zeit nicht mehr betrieben werden und Betreibungshandlungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Der Bundesrat stimmte diesem Entscheid nun zu. Diese Massnahme sei bereits bei früheren Naturkatastrophen ergriffen worden, etwa nach den Überschwemmungen im Kanton Obwalden 2005 oder in Brig 1993, schreibt der Bundesrat.
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