Skilift-Unfall im Wallis
Opfer erlitt Schädelbruch – Mitarbeiter von Skigebiet verurteilt

Ein Skifahrer wurde von der Aufrollvorrichtung eines Skibügels schwer am Kopf verletzt. Zwei Angestellte der Skistation im Wallis wurden daraufhin verurteilt. Das Bundesgericht fällte nun sein Urteil.
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Ein Skifahrer erlitt 2016 bei einem Skilift einen Schädelbruch. (Symbolbild)
Foto: Thomas Meier

Ende Februar 2016 ereignete sich bei einer Skistation im Wallis ein Unfall. Der Unfall ereignete sich Ende Februar 2016. Die Sichtverhältnisse an jenem Nachmittag waren aufgrund des schlechten Wetters eingeschränkt. An der Talstation eines Skilifts wurde ein über 1,90 Meter grosser Mann von der Aufrollvorrichtung des Bügels am Kopf getroffen und erlitt dadurch einen Schädelbruch. Der Skifahrer trug keinen Helm.

Die beiden Angestellten, die am betreffenden Lift Dienst hatten, wurden im April dieses Jahres wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung verurteilt. Das Bundesgericht hat die Verurteilung der beiden Angestellten bestätigt.

Abstand muss bei Schneefall kontrolliert werden

Auf der Grundlage von zwei Gutachten kam das Kantonsgericht Wallis zu dem Schluss, dass im Annahmebereich für den Schleppbügel der Abstand zwischen dem Schneeniveau und der Aufrollvorrichtungen etwa 1,92 Meter betragen haben musste.

Gemäss Reglement sollte er mindestens zwei Meter betragen. Bei Schneefall sollte der Abstand zudem kontrolliert und der Einstiegsbereich auf dem erforderlichen Niveau gehalten werden.

Weisswein und Marihuana

In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht die Rüge der Verurteilten am zweiten Gutachten zurückgewiesen. Die Walliser Justiz hatte sich auf jene Version gestützt, die für die Angeklagten die günstigere war.

Die Richter lassen auch die Kritik nicht gelten, dass die Aufmerksamkeit des Opfers zum Zeitpunkt des Unfalls eingeschränkt gewesen sei. Zwar hatte der 30-Jährige mittags ein oder zwei Gläser Weisswein zu einem Raclette getrunken und mit seinen Freunden einen Joint geraucht. Bei seiner Ankunft in der Notaufnahme hatte das Personal jedoch keine Beeinträchtigungen festgestellt. 

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