Jetzt wurde er verurteilt
Spanner filmte jahrelang Arbeitskolleginnen auf WC

Im Wallis hat ein Mann jahrelang eine Minikamera auf der Damentoilette seines Arbeitgebers installiert. Damit filmte er den Intimbereich seiner Kolleginnen. Dafür wurde der Spanner nun verurteilt.
Publiziert: 06.05.2022 um 16:31 Uhr
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Aktualisiert: 07.05.2022 um 08:47 Uhr
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Jahrelang filmte ein Mann im Wallis seine Arbeitskolleginnen auf dem WC. (Symbolbild)
Foto: Getty Images/RooM RF

Fünf Jahre lang hat ein Mann im Wallis seine Mitarbeiterinnen auf der Toilette gefilmt. Er installierte dazu vor Arbeitsbeginn oder auch am Feierabend eine Minikamera in der Damentoilette des Ingenieurbüros. So konnte er den Intimbereich seiner Arbeitskolleginnen filmen.

Die Minikamera platzierte der Mann in den Vierzigern am Toilettenpapier-Rollenhalter zwischen der letzten und zweitletzten Papierrolle. Insgesamt 369 Mal installierte er sie dort, wie der «Walliser Bote» berichtet. Durch die Akkulaufzeit der Kamera von sechs Stunden entstanden so über die Jahre Hunderte Filmchen.

Nach der Aufzeichnung speicherte der Mann «brauchbare Aufnahmen» von der Speicherkarte der Kamera auf einen Firmenlaptop. Von dort aus kopierte er die heimlichen Videos weiter auf einen privaten Datenstick.

Busse für Spanner von 600 Franken

Nebst der Damentoilette platzierte der Mann die Minikamera auch unter dem Schreibtisch einer Arbeitskollegin. Dabei achtete er bei der Installierung gezielt auf deren Arbeitstage. So entstanden Dutzende weitere Filmsequenzen.

Nachdem der Mann als Spanner enttarnt wurde, zeigten ihn fünf betroffene Mitarbeiterinnen an. Gefilmt hat der Täter aber vermutlich weitaus mehr Frauen. Die Oberwalliser Staatsanwaltschaft hat ihn nun der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte schuldig gesprochen.

Er arbeitet nicht mehr in dem Ingenieurbüro

Der Grüsel wurde zu einer Geldstrafe von 12'000 Franken verurteilt. Die wird fällig, sollte er in den nächsten zwei wieder straffällig werden. Dazu kommt eine Busse von 600 Franken. Ausserdem können seine Opfer mittels Zivilverfahren eine Genugtuung einklagen.

Auch für die Verfahrenskosten von 1100 Franken und die Parteientschädigung von 2800 Franken muss der Verurteilte aufkommen. Da er den Strafbefehl akzeptiert hat, ist das Urteil der Staatsanwaltschaft Oberwallis bereits rechtskräftig. Mittlerweile arbeitet der Mann nicht mehr im Ingenieurbüro. (obf)

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