Statt für die Dienstleistung zu zahlen, hat ein Kunde eines Sexclubs Ende November letzten Jahres einer Prostituierten auch noch ins Portemonnaie gegriffen. Die Frau bemerkte abends, dass ihre Uhr im Wert von 260 Franken und auch 1000 Franken Bargeld weg waren, wie der «Walliser Bote» berichtet.
Sie erstattete Anzeige bei der Polizei. Den Dieb zu finden war einfach, denn an dem Tag hatte sie nur einen Kunden gehabt. Die Polizei stattete dem pensionierten Mann also einen Besuch ab, und dieser gestand, dass er die Uhr der Frau gestohlen hatte. Er übergab sie der Polizei. Den Diebstahl des Geldes streitet er allerdings ab.
Für diesen kommt allerdings auch nur er infrage. Die zuständige Staatsanwältin ordnet sein Abstreiten darum als «Schutzbehauptung» ein.
Bedingte Geldstrafe
Im Dezember 2022 wurde der Mann wegen Diebstahls schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 115 Franken. Zudem muss er eine Busse von 690 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von 550 Franken.
Die Frau kann das gestohlene Geld durch ein Zivilrechtsverfahren wieder zurückfordern. (lrc)