Steuern
Steuerbegrenzungssystem: Broulis fürchtet Strafuntersuchung nicht

Der ehemalige Waadtländer Finanzminister Pascal Broulis sieht der vom Waadtländer Staatsanwalt eröffneten Strafuntersuchung zum Steuerbegrenzungssystem gelassen entgegen. Dessen Anwendung war zwischen 2009 und 2021 laut einem Bericht nicht gesetzeskonform.
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Pascal Broulis war von 2002 bis 2022 Finanzminister des Kantons Waadt (Archivbild).
Foto: ANTHONY ANEX
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

„Ich habe in keiner Weise in die Anwendung des Steuerabzugs eingegriffen. Ich habe keinerlei Einflussnahme auf Steuerdossiers ausgeübt“, erklärte der frühere Finanzdirektor des Kantons Waadt (2002–2022) in einem von «Le Matin Dimanche» veröffentlichten Interview. „Ich wünsche, dass vollständige Klarheit geschaffen wird.“

Das Steuerbegrenzungssystem sorgt im Kanton Waadt seit Monaten für Diskussionen. Diese Regelung, die die Steuerbelastung für besonders Vermögende begrenzen soll, trat 2009 in Kraft. Von ihrer Einführung bis zu einer Reform im Jahr 2021 sei sie jedoch falsch angewendet worden, wodurch einige Steuerpflichtige zu wenig Steuern bezahlt hätten, stellte der im August 2025 vom Staatsrat mandatierte unabhängige Experte François Paychère fest.

Der Bericht enthält weder Angaben zu möglichen Steuerausfällen noch zu den tatsächlichen Verantwortlichkeiten. Er hält jedoch fest, dass Mitarbeitende der kantonalen Steuerverwaltung die fehlerhafte Anwendung bereits 2011 und erneut 2015 bemerkt und ihre Vorgesetzten darauf hingewiesen hätten. Diese Informationen seien jedoch nicht bis zum damaligen Finanzminister Pascal Broulis gelangt.

In «Le Matin Dimanche» betonte Broulis erneut, der Steuerdeckel sei „genau so“ angewendet worden, wie er 2008 vom Parlament beschlossen und 2009 vom Volk angenommen worden sei. Es habe keine „Geschenke“ an Steuerpflichtige gegeben.

Er sei 2011 und 2015 nicht informiert worden, „weil es kein Problem gab“. Ohne Beschwerden vor Gericht bleibe „das Dossier vollständig in der Verantwortung der Verwaltung“, so der FDP-Politiker. „Sich einzumischen, würde bedeuten, in die Veranlagung einzugreifen, die dem Steuergeheimnis unterliegt.“

Als er 2015 einschritt, sei es um „einen präzisen Punkt“ gegangen, der ihm gemeldet worden sei: In gewissen Fällen habe das Steuerbegrenzungssystem es einzelnen Steuerpflichtigen ermöglicht, ihre Steuer teilweise oder ganz zu vermeiden - insbesondere bei Einkäufen in die Pensionskasse oder bei sehr umfangreichen Renovationsarbeiten. „Nur das und nichts anderes wurde mir gemeldet, und später auch dem Staatsrat“, sagt er. Daraufhin habe er eine Mindeststeuer von drei Promille vorgeschlagen, die 2017 eingeführt wurde.

„Das Steuerbegrenzungssystem darf kein Instrument zur Steueroptimierung sein“, erklärte der heutige Ständerat. „Das Problem bei der Anwendung des Mechanismus wurde erst später entdeckt.“

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