Dies teilte die Waadtländer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Durch den Einsatz von Aktivkohlefiltern hätte Henniez nicht als Mineralwasser verkauft werden dürfen, heisst es weiter.
Der Verstoss sei im Mai 2020 bei einer Kontrolle der Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (OFCO) des Kantons Waadt festgestellt worden. Da Nestlé Waters mit dem Antrag für eine Ausnahmebewilligung nicht erfolgreich war, hätten die Filter bis Ende 2022 entfernt werden müssen, was dann auch geschehen sei.
Die Behörde OFCO reichte laut den Angaben im April 2024 eine Klage bei der Staatsanwaltschaft ein, da Nestlé Waters die Bestimmungen des Artikels 29 des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LGA) verletzt habe. So seien die Kontrolleure über die Verwendung des Aktivkohlefilters getäuscht worden. Zudem sahen sie eine Täuschung der Verbraucher durch die unerlaubte Verwendung des Titels Mineralwasser.
Der zuständige Staatsanwalt Eric Kaltenrieder kam zum Schluss, dass die Konsumenten durch die Verwendung des Begriffs Mineralwasser getäuscht worden seien. Dies habe Nestlé einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, welcher mit der Ausgleichsforderung ausgeglichen werden soll.
Die Busse berücksichtige aber auch den Umstand, dass die Filtration für die Konsumenten nicht schädlich gewesen sei. Zudem habe Nestlé Waters umfangreich mit den Behörden zusammengearbeitet.
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