Darum gehts
- Frau forderte 25'000 Franken Genugtuung nach Haftentlassung des Täters
- Gericht erkannte keine stabile Partnerschaft zwischen Frau und Ermordetem
- Tat ereignete sich eineinhalb Monate nach Zusammenzug des Paares
Die Freundin des Ermordeten argumentierte, der Verurteilte sei trotz mehrerer Alarmzeichen aus der Haft entlassen worden. Diese war wegen einer versuchten Brandstiftung angeordnet worden. Die Freilassung des Täters hat laut der Freundin die Bundesanwaltschaft und damit der Bund zu verantworten.
Die Frau stellte 2023 ein Begehren um eine Genugtuung von 25'000 Franken beim Eidgenössische Finanzdepartement. Die Behörde wies das Gesuch mit der Begründung ab, dass die Frau nicht als «Angehörige» im Sinne des hier relevanten Verantwortlichkeitsgesetzes gelte.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt diese Sichtweise. Die Frau war rund eineinhalb Monate vor der Tat zu ihrem Freund gezogen und konnte gemäss Gericht keine Nachweise erbringen, die eine stabile Partnerschaft belegen würden.