Bundesverwaltungsgericht
Bund zahlt Freundin des Mordopfers von Morges VD keine Genugtuung

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Staatshaftungs-Begehren der Freundin des 2020 in Morges VD ermordeten Portugiesen abgewiesen. Er wurde von einem selbsternannten IS-Attentäter erstochen.
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Das Bundesgericht bestätigt die Sicht des eidgenössischen Finanzdepartements bei einer Staatshaftungsklage. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Frau forderte 25'000 Franken Genugtuung nach Haftentlassung des Täters
  • Gericht erkannte keine stabile Partnerschaft zwischen Frau und Ermordetem
  • Tat ereignete sich eineinhalb Monate nach Zusammenzug des Paares
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Freundin des Ermordeten argumentierte, der Verurteilte sei trotz mehrerer Alarmzeichen aus der Haft entlassen worden. Diese war wegen einer versuchten Brandstiftung angeordnet worden. Die Freilassung des Täters hat laut der Freundin die Bundesanwaltschaft und damit der Bund zu verantworten.

Die Frau stellte 2023 ein Begehren um eine Genugtuung von 25'000 Franken beim Eidgenössische Finanzdepartement. Die Behörde wies das Gesuch mit der Begründung ab, dass die Frau nicht als «Angehörige» im Sinne des hier relevanten Verantwortlichkeitsgesetzes gelte.

Das Bundesverwaltungsgericht stützt diese Sichtweise. Die Frau war rund eineinhalb Monate vor der Tat zu ihrem Freund gezogen und konnte gemäss Gericht keine Nachweise erbringen, die eine stabile Partnerschaft belegen würden.

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