Seit gestern stehen die vier Angeklagten im Fall Gaëlle P. vor Gericht. Staatsanwalt Stephan Johner, der die Kläger vertritt, forderte für die mutmasslichen Täter Strafen zwischen vier und fünf Jahren, wie «Le Matin» berichtet.
Ihnen wurde vorgeworfen, die 27-jährige Gaëlle P. vergewaltigt zu haben. Beim Opfer handelt es sich um eine junge Transgender-Frau. Sie wurde einen Tag später tot aufgefunden.
Angeklagte wollten sich gegenseitig entlasten
Am ersten Prozesstag setzten die Asylbewerber aus der Maghreb-Region alles daran, sich gegenseitig zu entlasten und sich aus der Affäre zu ziehen. Dabei verfolgten sie ein klares Ziel: Sie wollten beweisen, dass Gaëlle P. zum Zeitpunkt der sexuellen Handlungen die volle Kontrolle über sich hatte und urteilsfähig war. Vor allem aber soll sie dem Sex zugestimmt haben.
Die Staatsanwaltschaft sieht das aber anders und beschuldigt die vier Angeklagten, Gaëlle P. feige misshandelt zu haben – einer nach dem anderen. Danach hätten sie ihr Opfer am Seeufer alleine zurückgelassen, obwohl es unter Medikamenten- und Alkoholeinfluss stand. Zudem soll auch Cannabis im Spiel gewesen sein. Die Täter selber hatten zum Tatzeitpunkt ebenfalls Drogen und Alkohol zu sich genommen. Am nächsten Tag wurde die Leiche von Gaëlle P. in den eisigen Gewässern des Genfersees in Vevey VD gefunden. Das war vor einem Jahr, am 10. März 2018. Wie die Frau genau im See gelandet ist, ist bis heute unklar.
Die Richter zeigten sich im heute ausgesprochenen Urteil von einer schweren Schuld der Angeklagten überzeugt und folgten der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Die vier Asylbewerber wurden zu Gefängnisstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren verurteilt.
Die vier Männer, die vor Gericht stehen, wurden mittels DNA-Analyse überführt. Seit Dienstag war ihnen während drei Tagen der Prozess gemacht worden. Die Eltern und Verwandte von Gaëlle P. wollten bei der Verhandlung nicht anwesend sein. (bra)
*Name der Redaktion bekannt
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