Sportverbot, weil er den Ball aufs Knast-Dach spedierte
Häftling hat ausgekickt

Ein Inhaftierter im Genfer Gefängnis La Brenaz wird einen Monat vom Sport ausgeschlossen, weil er aus Versehen den Ball zu hoch kickte. Sogar die Wächter finden die Strafe übertrieben.
Publiziert: 10.09.2017 um 21:38 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 02:20 Uhr
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Im Genfer Gefängnis La Brenaz hat ein Häftling einen Monat lang Sportverbot.
Foto: Keystone

Sport ist der einzige Lichtblick im Alltag des Häftlings B. Und nun wurde ihm auch diese Freude weggenommen. Grund: Bei einem Fussballmatch im Gefängnis La Brenaz GE kickte er den Ball aufs Dach. Dafür kassierte er Sportverbot für einen Monat. 

Der Fauxpas ereignete sich am 5. August. Nach dem Spiel schoss B. wie üblich den Ball den Wächtern zu. Nur zielte er etwas zu hoch. «Das hat er nicht absichtlich gemacht, er hat sich sofort entschuldigt», sagt sein Anwalt Robert Assaël zu «Le Matin». Für ihn ist klar: Die Strafe ist unverhältnismässig. B. habe sich im Gefängnis immer vorbildlich verhalten. 

Häftlinge brauchen Sport zum Ausgleich

Mit seinem Anwalt hat der Häftling nun die Strafe vor Gericht angefochten. Nach seiner Reklamation hat das Gefängnis die Strafe auf zwei Wochen reduziert, doch B. verlangt, dass sie ganz annulliert wird. Assaël meint, sein Mandant arbeite sieben Stunden am Tag im Atelier, da sei Sport ein guter Ausgleich, um Spannungen abzubauen. «Ein Sportverbot ist kontraproduktiv.» 

Die Leitung des Gefängnis aber bleibt hart: Der Ball auf dem Dach habe die Sicherheitsmassnahmen beeinträchtigt, weil ein Wächter ihn holen und so seinen Job nicht ausüben konnte. 

Salopper Gefängnis-Direktor

Das Gefängnis La Brenaz war schon mehrmals in den Schlagzeilen, weil Sanktionen immer wieder von den falschen Personen verordnet wurden. «Der Direktor persönlich hätte die Strafe unterschreiben müssen, das war nicht der Fall», sagt Assaël. Deswegen sei der Entscheid rechtswidrig. Sogar ein Gefängnismitarbeiter erachtet laut «Le Matin» die Strafe als «total übertrieben».

Laut dem Sicherheitsdepartement des Kantons Genf gehören Verbote von Aktivitäten zu den üblichen Gefängnismassnahmen. Das betreffe auch gemeinsame Essen und Besuche. (cla)

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