Justiz
Täter müssen nach versuchtem Femizid für 17 und 14 Jahre in Haft

Zwei wegen versuchten Mordes Angeklagte sind am Dienstag in Neuenburg für schuldig befunden worden. Sie hatten versucht, eine Frau bei lebendigem Leib zu verbrennen. Die beiden Männer müssen für 17 und 14 Jahre ins Gefängnis.
Publiziert: 14:46 Uhr
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Aktualisiert: 16:03 Uhr
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Der Drahtzieher eines versuchten Mordes muss für 17 Jahre ins Gefängnis. (Symbolbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Darum gehts

  • Verbrechen von ungewöhnlicher Stärke und Grausamkeit in Neuenburg
  • Richter beschreibt die Tat als abscheulich und geplant
  • Gericht verhängt 17,3 Jahre Haft für den Drahtzieher
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

«Es handelt sich um ein Verbrechen von ungewöhnlicher Stärke und Grausamkeit», sagte Bastien Sandoz, Präsident des Kriminalgerichts von Neuenburg. «Die Vorgehensweise ist abscheulich, das Opfer hat absolute Angst und abscheuliche Schmerzen erlitten», fügte er hinzu.

Die Tötungsabsicht sei bei beiden Angeklagten durchaus vorhanden gewesen, sagte der Richter. «Sie waren sich bewusst, dass der Tod das Ergebnis sein könnte, wenn sie auf diese Weise vorgehen. Es war eine sehr überlegte, konstruierte und von langer Hand vorbereitete Tat», sagte er.

Mittäter handelte aus Geldnot

Das Gericht verhängte eine etwas höhere Strafe für den Drahtzieher als von der Staatsanwaltschaft gefordert: 16,5 Jahre für den Mordversuch und acht Monate für die finanziellen Veruntreuungen, also insgesamt 17,3 Jahre.

Der Mittäter gab an, aus Geldnot gehandelt zu haben. Sein Auftraggeber habe ihm 5000 Franken in Aussicht gestellt und in der Folge monatlich weitere 500 Franken. Seine Verteidigung machte geltend, der Mittäter sei vom Hauptangeklagten manipuliert worden. Der dritte Mittäter wurde bereits in Portugal wegen versuchten Mordes verurteilt.

Die Frau erlitt Brandverletzungen auf 25 Prozent der Hautfläche. Sie leidet weiter an den Folgen der Tat. Vor Gericht sagte sie, sie wolle die beiden nicht mehr wiedersehen. Das Gericht sprach ihr eine Entschädigung von 70'000 Franken zu. Ihre beiden Kinder erhalten je 20'000 Franken.

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