Nach Adelines Tod
Knast-Psychiater müssen gefährliche Häftlinge melden

Das Kantonsparlament lockert das Arztgeheimnis bei Häftlingen. Gefängnispsychiater müssen in Zukunft der Justiz über die Gefährlichkeit ihrer Klienten Auskunft geben.
Publiziert: 04.02.2016 um 18:17 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 17:08 Uhr
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Der mutmassliche Mörder am Dienstag im Gericht von Szczecin
Foto: Keystone

Als Folge des Tötungsdelikts an der Sozialtherapeutin Adeline müssen Therapeuten und Psychiater in Genfer Gefängnissen den Justizbehörden künftig Auskunft über die Gefährlichkeit ihrer Patienten geben. Das hat das Genfer Kantonsparlament am Donnerstag beschlossen.

Das letzte Wort über die Aufhebung des Arztgeheimnisses hat in Streitfällen eine Kommission. Wenn ein Häftling seinen Therapeuten nicht vom Arztgeheimnis befreien will, wird die Kommission angerufen, die über jeden Einzelfall entscheidet.

Die Vorlage mit diesem Inhalt wurde im Grossen Rat knapp angenommen. Ein erster Anlauf, der nur wenige Monate nach dem Tötungsdelikt vom September 2013 lanciert worden war, hatte zuvor Schiffbruch erlitten.

Linke dagegen, Rechte setzten sich durch

Dieser hatte eine automatische Aufhebung des Arztgeheimnisses vorgesehen und damit bei Ärzten und Anwälten heftige Proteste hervorgerufen. Während fast zwei Jahren wurde am neuen Entwurf gefeilt, der nun eine Mehrheit fand.

Für die neue Regelung hatten die FDP, die SVP und das MCG gestimmt. Sie waren der Ansicht, dass für die Beurteilung der Gefährlichkeit der Gefängnisse der Informationsaustausch verbessert werden müsse.

Ein SP-Vertreter hielt den Text hingegen für unnötig und gefährlich, weil durch die Aufweichung des Arztgeheimnisses das Vertrauen zwischen den Therapeuten und den Häftlingen Schaden nehme.

Staatsanwaltschaft ermittelt immer noch

Die Aufarbeitung des Tötungsdeliktes an der Sozialtherapeutin in Genf ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit untersucht eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) des Genfer Kantonsparlaments die Rolle des Staates.

Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Tötungsdelikt sind noch nicht abgeschlossen. Wann der mutmassliche Täter vor Gericht kommt, ist deshalb noch unklar. (SDA/bih)

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