Kuhkämpfe sind keine Fälle mehr für den Richter
Unzufriedene Bauern können im Wallis nicht mehr vor Gericht

Unzufriedene Bauern können im Wallis künftig missfallende Jury-Entscheide bei Kuhkämpfen nicht mehr vor Gericht ziehen. Der Viehzuchtverband soll das neu selbst regeln.
Publiziert: 06.06.2017 um 15:31 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:41 Uhr
Im Wallis hat der Kuhkampf immer noch grosse Tradition.
Foto: Keystone

Streitigkeiten rund um die Kuhkämpfe im Wallis sollen künftig nicht mehr vor Gericht ausgefochten werden. Das Walliser Kantonsparlament möchte den Viehzuchtverband über solche Dinge entscheiden lassen.

2012 hatte der Besitzer einer Kampfkuh einen Jury-Entscheid im Final um den Königinnen-Titel nicht akzeptiert. Er ging vor Gericht und zog den Streit durch alle Instanzen, bis vor Bundesgericht. Dieser Fall war der Auslöser dafür, dass die parlamentarische Kommission für Landwirtschaft, Tourismus und Umwelt eine Änderung vorschlug, wie deren Präsident Emmanuel Chassot (CVP) erklärte.

Gerichte nicht unnötige beladen

Künftig soll sich ein Schiedsgericht um solche Fälle kümmern und der Rechtsweg versperrt bleiben. Der Zuchtverband der Eringer-Kuhrasse hat sich bereit erklärt, die Sache in die Hand zu nehmen.

Sämtliche Redner räumten am Dienstag bei der Eintretensdebatte im Grossen Rat die Unnötigkeit ein, die Gerichte mit solchen Geschichten zu überladen. Hinzu komme, dass der Rechtsweg oft lang und kostspielig sei. Der Rat trat oppositionslos auf die entsprechende Änderung des Landwirtschaftsgesetzes ein. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?