Er tötete seine Partnerin in Brig VS mit 15 Hammer-Schlägen – nun hat das Obergericht geurteilt
18 Jahre Knast für Igor P. (56)!

15 Mal hat der Ex-Politiker im März 2018 mit einem Hammer auf seine Partnerin Rahel W. (†39) eingeschlagen und so ein Blutbad angerichtet. Mitte Februar stand Igor P. (56) deshalb vor dem Kantonsgericht in Sitten VS. Dieses hat nun ein Urteil gefällt.
Publiziert: 12.03.2021 um 12:43 Uhr
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Aktualisiert: 12.03.2021 um 13:34 Uhr
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Hammer-Mörder Igor P. beim Berufungsprozess Mitte Februar 2021.
Foto: BLICK / Luisa Ita
Luisa Ita

Mit einem Fäustel musste Igor P.* (56) dem Kantonsgericht in Sitten VS Mitte Februar demonstrieren, wie er gemordet hatte. Er ging um das alte Sofa herum, dass die Richter extra hatten liefern lassen und holte aus. So muss es also ausgesehen haben, als er im März 2018 seine Partnerin Rahel W.* (†39) mit 15 Hammerschlägen getroffen und ein regelrechtes Blutbad angerichtet hatte.

Erstinstanzlich kassierte er für die Tat 18 Jahre Knast wegen Mordes. Doch diese Strafe akzeptierte er nicht und legte Berufung ein. Sein Verteidiger beharrte dann im Plädoyer während der Kantonsgerichts-Verhandlung wiederum darauf, dass sechs Jahre Gefängnis angemessen seien. Doch das Kantonsgericht verkündet am Freitag schriftlich die Bestätigung des ersten Urteil

Rückblende. Die Familienidylle in Brig VS schien lange Jahre perfekt: Der ehemalige Oberstleutnant lebte mit seiner etwas jüngeren Partnerin und den beiden gemeinsamen Kindern in einer Luxus-Villa. Er machte unter anderem auch in der Politik Karriere und es mangelte den Wallisern nie an etwas.

Er baute ein Luftschloss aus Lügen

Doch der Schein trügte. Die Familie stand damals kurz vor dem finanziellen Ruin. Der einst sehr erfolgreiche Karrieremann mit Doktortitel hatte seinen Job verloren. Die Räumung des Anwesens stand unmittelbar bevor. Sogar für Lebensmitteleinkäufe pumpte der Ex-Politiker Bekannte um Geld an. Gewusst von der misslichen Lage haben zwar einige - bloss Rahel W. ahnte nichts davon.

Igor P. befürchtete, dass ihn seine Freundin mitsamt den Kindern verlassen würde und gaukelte ihr vor, dass alles bestens sei - trotz seines Jobverlustes. Er baute ein Luftschloss aus Lügen und verschuldete sich weiter – zu stolz, um Hilfe vom Sozialamt anzunehmen.

Wo war der Hammer vor dem Mord?

Doch dieses Lügengebilde drohte am verhängnisvollen Tag der Tat einzustürzen. Der Konkursbeamte wollte am Nachmittag vorbeikommen, um den Schlüssel für die Villa abzuholen. Der heute 56-Jährige musste also handeln. Vor Gericht sagte er aus, kurz vor der Bluttat habe er Rahel W. über die Situation aufgeklärt. Danach habe es Zoff gegeben. Doch dies glaubte ihm der Staatsanwalt nicht, denn das Opfer hatte offenbar keinerlei Abwehrverletzungen und lag daher wohl beim Zeitpunkt der Tötung entspannt auf dem Sofa.

Ein wichtiger Diskussionspunkt war in Sitten vor allem auch die Tatwaffe. Wo war der Hammer vor der Tötung? Hat P. den ein Kilogramm schweren Fäustel extra aus dem Keller geholt, oder lag er bereits im Wohnzimmer?

«Ich bin kein kaltblütiger Mörder»

P. behauptet, er habe im Affekt gehandelt: «Ich bin kein kaltblütiger Mörder. Ich wollte Rahel nie töten!» Im Streit habe er sich des bereits griffbereiten Hammers behändigt: «Der lag auf dem Fenstersims. Ich habe damit am Vortag die Sofafüsse repariert.»

Dass diese nicht bloss mit einem Hammer repariert werden können, demonstrierten dann Beamte im Gerichtssaal. Das hilft dem Staatsanwalt: Er geht davon aus, dass der Beschuldigte den Fäustel für die Tötung extra noch aus dem Keller geholt und dann heimtückisch gemordet hat.

«Igor P. ist ein Feigling»

Er führte in seinem Plädoyer aus: «Igor P. ist ein Feigling und hat Angst vor Konflikten.» Dies sieht er als starkes Motiv: «Die Tötung war für ihn die einzige Option, um zu verhindern, dass er vor seiner Partnerin sein Gesicht verlor und dass sie ihn mit den Kindern verliess.»

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Ob der Hammer-Mörder ans Bundesgericht weiterzieht, ist unbekannt.

* Namen bekannt

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