Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfer Polizisten abgewiesen, der 2015 bei einer Verfolgungsfahrt innerorts mit 92 km/h unterwegs war. Der Polizist versuchte, Flüchtende einzuholen, die einen Bankomaten in die Luft gesprengt hatten.
Das Ziel des Polizisten und seiner Kollegin auf dem Beifahrersitz war es, die beiden Männer vor dem Grenzübergang einzuholen. Auf der Fahrt kurz vor vier Uhr in der Früh wurden sie innerorts zwei Mal geblitzt – das erste Mal waren sie 30 km/h zu schnell, beim zweiten Radar waren es 42 km/h.
Während sie anfänglich mit Blaulicht und Polizeisirene unterwegs waren, schaltete die Kollegin den Ton nach einer Weile aus taktischen Gründen aus.
Zu schnell Fahren muss verhältnismässig sein
Hinsichtlich der ersten Tempoüberschreitung wurde das Verfahren durch den Staatsanwalt eingestellt, weil sie als notwendige Dienstfahrt eingestuft wurde. Für die 42 km/h wurde der Polizist vom Genfer Kantonsgericht hingegen wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von 600 Franken verurteilt.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid in einem am Dienstag publizierten Urteil bestätigt. Es führt aus, dass die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei einer Dienstfahrt immer verhältnismässig sein müsse. Stünde beispielsweise ein Menschenleben auf dem Spiel, dürfe schneller gefahren werden, als bei der Gefährdung anderer Rechtsgüter.
Im konkreten Fall habe der Polizist gewusst, dass die Flüchtenden niemanden verletzt hätten. Trotz des öffentlichen Interesses die Täter anzuhalten, hätte der Polizist gemäss Bundesgericht die Geschwindigkeit anpassen müssen, um nicht dritte Personen zu gefährden. (SDA)