Für die Ermittlungen im Tötungsdrama von Courfaivre JU ist ein ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt worden. Ein von der Familie eingesetzter Anwalt wirft der Justiz des Kantons Jura Versäumnisse beim Schutz der getöteten Frau vor.
Falkner Pierre T.* (†47) und seine Frau wurden am 21. Oktober 2019 tot in ihrer Wohnung aufgefunden (BLICK berichtete). Die Frau hatte am 13. Oktober 2019, nur wenige Tage vor ihrem gewaltsamen Ableben, eine Klage gegen ihren Ehemann wegen sexuellen Übergriffs eingereicht. Der Mann wurde daraufhin festgenommen, er musste aber nicht in Untersuchungshaft.
Pierre T. (†47) wurde Messer-Arsenal nicht abgenommen
Der Anwalt der Familie wirft der Justiz nun krasse Verletzungen ihrer Sorgfaltspflicht vor. Es sei nicht nachvollziehbar, dass in diesem Fall eines sexuellen Übergriffs mit Gewaltanwendung kein Freiheitsentzug angeordnet worden sei. Auch nicht, warum Pierre T. zwar die Handfeuerwaffen abgenommen worden seien, nicht aber das Arsenal an Messern.
Als Sonderermittler wurde Pierre Aubert, Generalstaatsanwalt des Kantons Neuenburg eingesetzt, wie die jurassische Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilt. (rad/SDA)
* Name geändert