Wer einen gut bezahlten Job kündigt, um seiner baldigen Ex-Frau im Scheidungsverfahren weniger Unterhalt zahlen zu müssen, schneidet sich gemäss der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts ins eigene Fleisch. Die Unterhaltsbeiträge dürfen nicht mehr nach unten korrigiert werden.
Damit gibt das Bundesgericht mit einem am Mittwoch publizierten Urteil seine Praxis auf, wonach eine Anpassung des Unterhalts entsprechend den neuen Einkommensverhältnissen zulässig war, wenn diese nicht mehr rückgängig gemacht werden konnten.
In ihrem aktuellen Urteil halten die Lausanner Richter fest, dass an der alten Rechtsprechung nicht mehr festgehalten werden könne. Diese war von der Lehre bereits früher kritisiert worden.
Basler muss seiner Ex-Frau Unterhalt zahlen
Im konkreten Fall kündigte ein Mann aus dem Kanton Basel-Stadt von sich aus seinen Job. Gemäss Entscheid des Bundesgerichts sei ihm vom Arbeitgeber nicht nahe gelegt worden, zu kündigen. Und es bestanden auch keine anderen nachvollziehbaren Gründe dafür.
Anders als die Vorinstanzen ist das Bundesgericht zum Schluss gekommen, dass der Noch-Ehemann mit dieser Aktion bewirken wollte, dass die Unterhaltsbeiträge gesenkt werden. Dieses Verhalten erweise sich als böswillig und somit rechtsmissbräuchlich.
Die kantonalen Instanzen waren dem Senkungsantrag nachgekommen. Die Frau erhielt vom Bundesgericht nun jedoch Recht. Der Mann hatte bereits zuvor damit gedroht, die Geldflüsse zu stoppen. (SDA)
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