Bundesgericht hat entschieden
Sozialhilfeempfängerin muss keine Hundesteuer mehr zahlen

Die Gemeinde Vallorbe VD hat von einer Sozialhilfeempfängerin zu Unrecht 225 Franken Hundesteuern für drei Vierbeiner verlangt. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Publiziert: 07.11.2017 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 01:06 Uhr
Das Bundesgericht hat entschieden: Eine Sozialhilfeempfängerin aus Vallorbe VD musste zu Unrecht Hundesteuern bezahlen.
Foto: Symbolbild/Keystone/Ennio Leanza

Eine Frau, die mit ihren drei Vierbeinern in der Gemeinde Vallorbe VD lebt, wurde dazu gezwungen 225 Franken Hundesteuern zu zahlen – zu Unrecht. Denn als Sozialhilfeempfängerin sei sie von dieser Pflicht entbunden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Frau stellte sich auf den Standpunkt, dass sie von der Bezahlung der Hundesteuer befreit sei - genau so, wie die Empfänger von Ergänzungsleistungen.

Bereits das Kantonsgericht hatte die Sicht der Frau bestätigt, aber die Gemeinde Vallorbe zog den Fall vor Bundesgericht. Sie sah ihre Gemeindeautonomie verletzt. Es bestehe kein Gesetz, dass die Befreiung von der Hundesteuer von Empfängern der Sozialhilfe vorsehe, begründete sie dies.

Keine entsprechende Gesetzesbestimmung vorhanden

Liest man die entsprechenden Gesetzesbestimmungen, steht dies tatsächlich nicht explizit geschrieben. Wie das Bundesgericht in seinem am Dienstag publizierten Urteil festhält, müssten Personen, die in vergleichbaren finanziellen Verhältnissen lebten, gleich behandelt werden.

Weil die Situation von Personen mit Ergänzungsleistungen und solchen, die Sozialhilfebeiträge benötigten, vergleichbar sei, müssten sie auch fiskalisch gleich belastet werden. (SDA/rad)

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