Beschwerde abgelehnt
Arzt stellte falsche Maskendispensen aus

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Arztes abgewiesen. Dieser soll mutmasslich ohne medizinische Gründe Maskendispensen ausgestellt und dafür Geld verlangt haben. Er behauptete, der Vorwurf erfülle den Tatbestand nicht.
Publiziert: 23.12.2021 um 12:01 Uhr
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Das Bundesgericht hat diese Rüge mit Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung zur rechtlichen Grundlage zur Maskenpflicht abgewiesen.
Foto: AFP via Getty Images

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Arztes abgewiesen, der mutmasslich ohne medizinische Notwendigkeit Dispensen für das Maskentragen ausgestellt haben soll. Dafür soll er Geld angenommen haben.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland erhält nun Einblick in drei vollständige Patientendossiers und zu den Namen und Konsultationsdaten von neun weiteren Patienten des beschuldigten Arztes. Die Unterlagen wurden im Rahmen einer Durchsuchung der Praxis im April sichergestellt.

Arzt verlangte Siegelung der Akten

Der Arzt verlangte eine Siegelung der Akten. Das Bezirksgericht Winterthur als zuständiges Zwangsmassnahmengericht genehmigte Ende Juli eine eingeschränkte Entsiegelung der Patientenunterlagen. Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil festgehalten, dass der Zugang unter diesen Bedingungen verhältnismässig sei.

Der Arzt argumentierte in seiner Beschwerde, dass ihm vorgeworfene Verhalten erfülle nicht den Tatbestand des falschen ärztlichen Zeugnisses und damit fehle ein hinreichender Tatverdacht. Für die eingeführte Maskentragpflicht fehlt es gemäss dem Beschwerdeführer, nämlich an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage.

Das Bundesgericht hat diese Rüge mit Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung zur rechtlichen Grundlage zur Maskenpflicht abgewiesen. Mehrmals hat es unterdessen festgehalten, dass die rechtliche Grundlage ausreichend sei.

Es hat weiter ausgeführt, dass es sich entgegen der Auffassung des Arztes bei den gegen ihn erhobenen Vorwürfen um keine Bagatellen handle. An der Aufklärung der Sache bestehe deshalb ein gewichtiges öffentliches Interesse.

Arzt fiel durch Polizei-Kontrollen auf

Zur Überprüfung des Arztes war es gekommen, weil verschiedene Personen bei einer Kontrolle durch die Polizei eine Maskentrage-Dispens des Beschwerdeführers vorzeigten.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, hat eine Patientin ausgesagt, ihre Tochter habe die Dispens ohne nähere Untersuchung erhalten. Ein weiterer Patient sagte, er habe den Arzt im Wissen aufgesucht, dass dieser sehr kulant sei und gegen Bargeld Maskendispensationen ausstelle.

Gegen den Arzt wurde auch ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet, wie sich aus den Erwägungen des Bundesgerichts ergibt. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich soll dabei festgestellt haben, dass die Patientendokumentation des Arztes ungenügend sei. (SDA/chs)

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