Die fünf Jahre dauernde Frist, um den Anspruch auf die Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm geltend zu machen, lief am Mittwochabend ab.
Diese und vergangene Woche meldeten sich jedoch noch zwei mögliche Besitzer beim regionalen Fundbüro in Klingnau, wie die Regionalpolizei Zurzibiet am Donnerstag mitteilte. Klingnau liegt an der schweizerisch-deutschen Rheingrenze im Bezirk Zurzach.
Die Personen würden ihren Anspruch auf den Goldfund geltend machen. «Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich, über die Rückgabe des Goldes zu informieren», schreibt Polizeichef René Lippuner: «Bevor das Gold ausgehändigt werden kann, müssen umfangreiche Ermittlungen getätigt werden, um die möglichen Besitzansprüche zu klären.»
Wenn der rechtmässige Eigentümer nicht eruiert werden kann, so geht der aussergewöhnliche Fund an die Gemeinde Klingnau. Der Gemeinderat stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das er in Auftrag gab. Die beiden ehrlichen Finder würden jedoch nach gängiger Praxis zehn Prozent des Fundwerts erhalten.
Der Bauamtsleiter und ein Lehrling hatten die Goldbarren während der Arbeitszeit in einem Plastiksack gefunden. Die Goldbarren waren in weisses Seidenpapier eingewickelt und mit Klebeband umwickelt gewesen. Das Päckchen lag im hohen Gras hinter einem Strauch.
Die Aargauer Justizbehörden betrieben bislang einigen Aufwand, um die Hintergründe des Goldfundes zu erhellen. Auf der Suche nach dem Goldbarren-Eigentümer hatten Spezialisten bei der kriminaltechnischen Untersuchung einen Fingerabdruck entdeckt.
Der Abdruck führte gemäss Staatsanwaltschaft zu einem Bosnier, der jedoch zur Zeit des Goldfundes wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz im Gefängnis sass. Es liess sich nicht nachweisen, dass es sich bei den Goldbarren um Deliktgut handelt. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2015 zwei Strafverfahren eingestellt.