Gleicher Name, gleicher Jahrgang – eine folgenschwere Verwechslung. Die Thurgauer Kantonalbank betrieb Hans O.* (74) aus Spreitenbach AG auf über 300 000 Franken. Zu Unrecht. Aber mit Konsequenzen für den Rentner: Er musste sein Projekt für ein Senioren-TV begraben. Sein Ruf sei ruiniert, sagt er. Darum akzeptiere er die Entschuldigung der Bank nicht. Er will Schadenersatz. Die Bank sieht dafür aber keinen Anlass.
Gemeinsam mit Kollegen gründete Hans O. im März 2014 den Verein «SeniorenTVplus.ch» und wird deren Präsident. Der Verein will Lebenshilfe für Senioren über Internet oder TV vermitteln. Mühsam kratzen sie 20 000 Franken von Sponsoren und Bekannten zusammen. «Wir waren startklar», sagt O. Im Juli 2014 der Schock: In einem Brief verlangt die Thurgauer Kantonalbank von ihm 324 428.55 Franken, zahlbar innert zwei Wochen. «Es war wie ein Faustschlag», sagt er. «Ich überlegte, ob ich mal etwas unterschrieben hatte.» Ihm fällt nichts ein. Er bestreitet die Forderung schriftlich. Ohne Erfolg. Die Sponsorengelder bezahlt er zur Sicherheit zurück.
Am 14. August betreibt ihn die Bank. Er erhebt Rechtsvorschlag, das Verfahren wird vorläufig gestoppt. «Ich sah mich schon vor Gericht, sogar mein Vermögen wurde blockiert», sagt Hans O. Dann stellt er selber Nachforschungen an – und findet einen Namensvetter, der in einen Konkursfall involviert ist. Er schreibt der Bank: «Ich kenne diesen Herrn nicht, bin nicht mit ihm verwandt, daher auch nicht für seine Schulden verantwortlich.»
Am 15. September kommt die Entschuldigung der Bank und ein 300-Franken-Gutschein für ein Shoppingcenter. «Ich hielt das für eine Anzahlung», sagt O. «Mein Name ist mehr wert.» Via Anwalt verlangt er 15 000 Franken Schadenersatz. «Mein Projekt kann ich vergessen, ich müsste unter neuem Namen von vorne anfangen.»
Die Thurgauer Kantonalbank sieht das anders. Von «massiver Rufschädigung» könne keine Rede sein. Kommunikationsleiterin Anita Schweizer bestätigt den Irrtum: «Wir bedauern das ausserordentlich, haben um Entschuldigung gebeten und eine Entschädigung zugestellt.» Es sei sofort veranlasst worden, den Eintrag aus dem Betreibungsregister löschen zu lassen. Der Anspruch auf Schadenersatz sei nicht nachvollziehbar.
* Name der Redaktion bekannt