Wegen Wildcampierer
Frutigen verbietet Campieren auf vier öffentlichen Plätzen

Der Gemeinderat von Frutigen hat auf vier öffentlichen Plätzen das Campieren verboten. Dies weil im vergangenen Sommer vermehrt Wildcampierer festgestellt wurden.
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Wohnmobile dürfen nun nicht mehr auf vier öffentlichen Plätzen in Frutigen für die Nacht halt machen.
Foto: URS FLUEELER

Betroffen sind die Plätze Marktplatz, Flugplatz, Parkplatz FC Frutigen und Parkplatz bei der Schiessanlage Hubelhaus, wie der Frutiger Gemeinderat am Freitag mitteilte. Er habe auf Antrag der Kommission Tiefbau, Verkehr und Wasserbau gehandelt. Um diese Massnahme kontrollieren zu können, würden die Plätze mit einem entsprechenden richterlichen Verbot belegt. (SDA)

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