Der bekennende Pädophile Beat Meier (70) will seit Jahren aus der Verwahrung, zu der er 1998 verurteilt worden war. Meier hatte zwei seiner Stiefsöhne missbraucht. Untersuchungen zu Übergriffen auf 17 weitere Kinder mussten wegen Verjährung eingestellt werden. Nun verurteilte ihn das Bezirksgericht Dielsdorf ZH erneut. Wegen widerlichster Kinderpornografie.
Am 17. Juli 2012 fiel der Gefängnisaufsicht Pöschwies kurz nach 22.15 Uhr auf, dass aus Meiers Zelle Mobilfunksignale gesendet werden. Beim Öffnen der Türe hatte Meier den PC gerade abgestellt – und just ab diesem Moment waren keine Signale mehr zu empfangen. Meier gab schliesslich zu, dass in der PC-Tastatur ein Modem eingebaut war. Und auf einer Speicherkarte wird ein Verzeichnis «Kids in Comics» gefunden.
Der Inhalt hat es in sich: Gemäss Urteil finden sich dort Comic-Zeichnungen, sogenannte Mangas, die unter anderem «die regelmässige Manipulation des Gliedes des Jungen durch seine Mutter beschreiben». Anschliessend auch, «wie eine Frau das Glied des Jungen in den Mund nimmt».
Das Modem wie auch die SIM-Karte hatte Meiers Freund L. L.* in die Strafanstalt geschmuggelt. Nur so konnte sich der Häftling unerlaubt ins Internet einwählen. Meier hat mit L. L. den Interessenverein «IG Fair-wahrt» gegründet.
Das Bezirksgericht Dielsdorf bestrafte Beat Meier wegen Besitzes von harter Pornografie mit einer unbedingten Geldstrafe. «Reue und Einsicht», sagte der Richter, «sind bei ihm nicht auszumachen.» Meier hat das Urteil ans Obergericht weitergezogen.
* Name der Redaktion bekannt