Darum gehts
Sina Iten starrt fassungslos in die gemeinsame Waschküche. In einer Ecke liegt ein verschmiertes Stück Unterwäsche. Beim letzten Mal waren es verschimmelte Kissen. In den Ecken sammelt sich der Staub. Seit Wochen geht das so. Ärger kommt hoch. Sie will doch einfach nur ihre Kleidung sauber kriegen, in einer sauberen Umgebung. Schliesslich schreibt sie frustriert der Hausverwaltung und beschwert sich über die mangelnde Hygiene ihrer Nachbarin.
Doch das ist erst der Anfang. Was folgt, ist eine rechtliche Odyssee, die sich durch alle Instanzen zieht. Was Sina Iten, deren richtiger Name im Urteil des Bundesgerichts nicht genannt wird und nicht bekannt ist, damals nicht wusste: Bis der Prozess abgeschlossen ist, wird es noch zwei Jahre dauern.
Denn die beschuldigte Nachbarin streitet alles ab. Sie fühlt sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Wer solche Unwahrheiten verbreite, begehe eine Ehrverletzung, findet sie. Sie kontert mit einer Strafanzeige.
Dieser Artikel wurde erstmals im «Beobachter» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du unter www.beobachter.ch.
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Heikler Mikrokosmos Waschküche
Am Ende zieht sich der Waschküchen-Streit durch alle Instanzen. Er kostet so viel Nerven, Zeit und Geld, dass man davon beiden Frauen eine neue Waschmaschine hätte kaufen können. Am Ende verliert die gekränkte Nachbarin den Prozess.
Der Konflikt zeigt, wie schnell die Situation im heiklen Mikrokosmos Waschküche eskalieren kann. Das ist nicht ohne Ironie, wenn man bedenkt, dass wir in der Waschküche doch alle das Gleiche wollen: unsere Kleidung sauber kriegen. Hier erfährst du, was im Konfliktherd Waschküche rechtlich gilt.
Wie viel darf man am Waschtag waschen?
Ob jemand täglich mehrere Ladungen schmutzige Babylätzchen wäscht oder für jede Nuance auf der Farbpalette eine separate Maschine beansprucht: Manche Mieter waschen nun mal mehr als andere. Dem Team Öko passt das oft nicht.
Ist es zulässig, eine Maschine nach der anderen durchzulassen? Ja. Wer einen Waschtag hat, darf dann grundsätzlich so viel waschen, wie er will. Und wer frei wäscht, darf mehrere Waschgänge hintereinander starten.
Aber Achtung: Mieterinnen und Mieter müssen auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. Sämtliche Maschinen rund um die Uhr zu besetzen, sprengt den Rahmen.
Und was ist mit den verschwitzten Trikots des Sportclubs, die der Hobbytrainer zweimal pro Woche durchschleudert? Das geht wohl zu weit: Regelmässig und im grossen Stil für Auswärtige zu waschen, ist nicht zulässig.
Im Mietvertrag oder in der Haus- oder Waschordnung steht möglicherweise noch etwas genauer, was gilt.
Darf ich fremde Wäsche aus der Maschine nehmen?
Wer ohne festen Tag wäscht, kennts: Der Vorrat an frischen Unterhosen neigt sich gefährlich dem Ende zu, aber alle Maschinen sind schon seit Stunden – wenn nicht Tagen – besetzt.
Darf man die fremde Wäsche deshalb aus der Trommel nehmen, sobald sie geschleudert ist? Ja, sofern man die Wäsche sorgfältig an einen sauberen Ort legt, etwa in einen Korb oder einen Tumbler. Oder wenn man sie zum Trocknen aufhängt.
Die nasse Wäsche genervt auf den dreckigen Fussboden zu werfen, ist hingegen problematisch. Einen fremden Waschgang abzubrechen, genauso.
Wenn es im Haus fix zugewiesene Waschtage gibt, muss man sie respektieren. An einem fremden Waschtag mit der eigenen Wäsche reinzufunken, ist nicht erlaubt.
Wer muss putzen nach dem Waschen?
«Nach jedem Waschtag ist der Boden feucht aufzunehmen, und die Fenster sind zu putzen» – das sehen einige Haus- oder Waschordnungen so vor. Zu Recht?
Kaum. Boden oder Fenster putzen, obwohl sie nicht schmutzig sind, das muss niemand. Zwar sind Anweisungen, wie man die Waschküche hinterlassen muss, grundsätzlich verbindlich. Allzu streng dürfen die Regeln aber nicht sein.
Wenn sie allzu fest in das Privatleben eingreifen und unverhältnismässig sind, darf man sich über sie hinwegsetzen. Dass man den Filter des Tumblers reinigen oder die Waschmaschinentür nach dem Waschen offen lassen muss, ist aber durchsetzbar.
Darf ich in der Wohnung Wäsche trocknen?
Nicht bei jedem Wäschestreit stehen zwei Nachbarn im Ring. Manchmal sind es die Vermieterinnen, die sich stören. Etwa, wenn Mieter ihre Wäsche nicht in der Waschküche, sondern in der Wohnung trocknen.
So bilde sich Schimmel, heisst es dann. Doch darf die Vermieterschaft verbieten, einen Stewi in der Wohnung aufzustellen? Das Gesetz regelt die Frage nicht explizit. Es schreibt aber vor, dass man sorgfältig mit seiner Wohnung umgehen muss. Das Indoor-Trocknen ist in Massen – ein-, zweimal wöchentlich – aber erlaubt.
Damit kein Schimmel entsteht, ist regelmässiges Lüften angebracht. Das heisst: zweimal täglich drei Minuten Durchzug statt allzeit gekippte Fenster.
Was gilt fürs Waschen am Sonntag?
Berufstätige Mieterinnen wollen dann waschen, wenn sie Zeit haben: am Wochenende. Darf man die Waschmaschine also am Sonntag anschmeissen?
Grundsätzlich ja. Das Gesetz verbietet es nicht generell, sonntags zu waschen. In manchen Mietshäusern darf man an Ruhetagen nicht waschen. So sieht es auch die Standardhausordnung des Hauseigentümerverbands Schweiz vor.
Ob man sich daran halten muss, ist umstritten. Manche Juristinnen und Juristen finden solche Vorschriften heute nicht mehr zeitgemäss, weil Waschmaschinen nicht mehr lärmig und Waschküchen kaum mehr ringhörig sind.
Wie ein Gericht die Frage beurteilen würde, bleibt offen. Im Zweifelsfall hält man sich besser an das Verbot.
Eigene Waschmaschine: Darf ich das?
Wem starre Waschpläne oder nachbarschaftliche Scharmützel etwas weniger zusagen, der träumt womöglich von einer eigenen Waschmaschine.
Aber muss die Vermieterschaft zustimmen? Auch darüber sind sich nicht alle einig. Fest steht, dass Mieterinnen und Mieter eine schriftliche Zustimmung brauchen, wenn sie die Wohnung baulich verändern.
Einige Fachpersonen plädieren sogar auch ohne baulichen Eingriff dafür, dass man die Vermieterschaft fragen muss – immerhin verbraucht man mehr Wasser und verursacht Lärm.
In vielen Mietverträgen ist das auch so festgehalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, holt man im Zweifel besser die schriftliche Zusage ein.
Zudem lohnt es sich, die Maschine fachmännisch installieren zu lassen und eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die für einen allfälligen Wasserschaden aufkommt.
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