Die Regelung für Kundgebungen vor den eidgenössischen Wahlen ist gleich wie im Jahr 2011. Diese Bewilligungspraxis habe sich bewährt, teilte der Gemeinderat der Stadt Bern am Montag mit.
Wer eine Wahlkundgebung vor Oktober 2015 durchführen möchte, muss beim entsprechenden Gesuch mehrere Bedingungen berücksichtigen. Am gleichen Tag wird nicht mehr als eine Wahlkundgebung bewilligt, wie der Gemeinderat festhält. Damit sollen Gegendemonstrationen und allfällige Konfrontationen verhindert werden.
Erlaubt sind aus Sicherheitsgründen nur Platzkundgebungen. Umzüge soll es also keine geben. Zudem sind die Organisatoren nebst den üblichen Auflagen zu einem Personenschutz verpflichtet. Sie sind also selbst für die Sicherheit von umstrittenen Personen aus ihren eigenen Reihen zuständig.
Die Regelungen gelten ausdrücklich für Kundgebungen, die von politischen Parteien vor den eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015 geplant werden.
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