Vorwurf ungetreue Amtsführung
Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber vor Gericht

Der Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber (SVP) muss sich am dem heutigen Mittwoch vor dem Strafgericht seines Kantons verantworten. Ihm wird im Zusammenhang mit Zahlungen an die ehemalige Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) ungetreue Amtsführung vorgeworfen.
Publiziert: 02.06.2021 um 06:50 Uhr
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Der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP) muss sich wegen ungetreuer Amtsführung verantworten.
Foto: PETER KLAUNZER

Konkret geht es um die Summe von zweimal 100'000 Franken, welche die ZAK in den Jahren 2014 und 2015 gemäss Anklageschrift der Baselbieter Staatsanwaltschaft vom Kanton zu viel ausbezahlt bekommen hat. Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber habe die von der ZAK beantragten Unterstützungsbeiträge freigeben lassen, ohne «auch nur die rudimentärsten Abklärungen vorzunehmen» oder ein detailliertes Budget einzufordern.

Die ZAK hatte als aus den Gewerkschaften und der Baselbieter Wirtschaftskammer zusammengesetzte Organisation die Aufgabe, im Baugewerbe Schwarzarbeitskontrollen durchzuführen. In den Jahren 2011 bis 2013 bezog sie vom Kanton Unterstützungsbeiträge von jährlich 380'000 Franken. Ab 2014 beantragte die ZAK nun aber plötzlich 650'000 Franken, also 71 Prozent mehr als zuvor.

Gemäss Anklageschrift sind aber keine für die kantonalen Beiträge massgeblichen Mehrausgaben nachzuvollziehen. Vielmehr seien Budgetposten aufgeführt, die nicht unter die Unterstützungspflicht des Kantons fallen, wie etwa für Öffentlichkeitsarbeit oder für die Informations- und Anlaufstelle.

Mitangeklagt ist wegen Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung auch der Leiter des Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga). Der Prozess am Baselbieter Strafgericht in Muttenz BL ist auf drei Tage angesetzt. Das Urteil ist auf den Freitag angekündigt.

(SDA)

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