Die Kantonsregierung beantragt dem Parlament, eine Motion von Karin Andrea Stadelmann (Mitte) abzulehnen. Der Vorstoss war von mehr als einem Drittel der Kantonsratsmitglieder unterzeichnet worden.
Die Stadtluzernerin verlangte, dass sich der Kanton «klar» gegen die beschlossene Individualbesteuerung positioniere. Er solle sich den Kantonen anschliesse, welche das Referendum gegen die Vorlage ergreifen würden.
Stadelmann argumentierte, dass die Vorlage der eidgenössischen Räte neue steuerliche Ungerechtigkeiten schaffe. So würden Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen «systematisch stärker belastet».
Weiter befürchte Stadelmann einen Ausbau der Bürokratie. Weil Ehepaare zwei statt nur eine Steuererklärung einreichen müssten, werde die Zahl der Veranlagungen um ein Drittel steigen. Die Kantonsrätin geht von 40 zusätzlichen Stellen aus.
Der Regierungsrat spricht sich in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort aber für einen Wechsel von der Familien- zur Individualbesteuerung aus. Er stützte sich dabei auf Beschlüsse des Kantonsrats im 2022, in denen dieser vom Bund eine rasche Einführung der Individualbesteuerung forderte.
Sie habe diese Haltung «folgerichtig» auch an der Finanzdirektorenkonferenz vertreten, erklärte die Regierung. Der Systemwechsel könne zwar nur mit einem «grossen Effort» bewältigt werden. Er sei aber geeignet, die vom Bundesgericht vor bald 50 Jahren festgestellte steuerliche Diskriminierung verheirateter Paar abzuschaffen.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Umsetzung der Individualbesteuerung bei den Gemeinden Mehrkosten von 4 Millionen Franken verursacht. Die Gemeinden könnten dabei aber von einer zentralen Softwarelösung profitieren. Zudem entfielen die bisherigen Wechselfälle bei Heirat oder Scheidung.