Die Stimmberechtigten von Lachen SZ werden an Gemeindeversammlungen über zwei Initiativen abstimmen können. (Symbolbild)
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur
Die Initiative greife in die gesetzlich verankerten Kompetenzen des Gemeinderats ein, begründete die Gemeinde in einer Mitteilung vom Dienstag die Ungültigerklärung.
Für gültig erklärt hat der Gemeinderat indes zwei andere Initiativen, nämlich «Lachen wird Energiestadt» der SP und «Turnhallenprovisiorium jetzt», die ebenfalls von der IG Pro Lachen stammt. Die beiden Begehren werden an Gemeindeversammlungen den Stimmberechtigten vorgelegt.