Veterinäramt nahm ihr eigentlich vor sechs Wochen alle Tiere weg
Katzen-Frosterin hält jetzt Hasen

Nachdem 21 tote Katzen in ihrem Gefrierfach gefunden wurden, droht Brigitte D. ein totales Tierhalteverbot. Trotz Kompletträumung leben unterdessen wieder vier Kaninchen bei ihr – toleriert vom Veterinäramt.
Publiziert: 22.05.2019 um 23:18 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2024 um 00:08 Uhr
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Nach Räumung durch das Veterinäramt: BLICK findet nach einem Augenschein bei Tiermessie Brigitte D. vier Kaninchen vor. Anderthalb Monate sind erst vergangen, seit ihr das Veterinäramt alle Tiere abgenommen hat.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

Als Tiermessie von Müllheim TG erlangte Brigitte D.* (48) vor anderthalb Monaten traurige Berühmtheit: Bei einer Kontrolle im Einfamilienhaus stösst das Veterinäramt auf 21 tote Katzen im Gefrierschrank. Sie wurden zusammen mit Lebensmitteln gelagert (BLICK berichtete).

In einem Gartenhäuschen liegen damals, in Plastiksäcken verpackt, drei weitere Büsi-Kadaver. Dazu kommt, dass Tierärzte zehn von 18 noch lebenden Katzen einschläfern müssen, weil deren Gesundheitszustand zu schlecht ist.

Brigitte D. betrachtet sich als Behördenopfer

«Diese Aktion des Veterinäramts war absolut illegal. Die hatten absolut kein Recht, in meine Privatsphäre einzudringen», verurteilt Brigitte D. diese Ereignisse. Nachdem ihr wegen der prekären hygienischen Bedingungen alle Tiere abgenommen wurden, droht ihr ein totales Tierhalteverbot. Doch das scheint Brigitte D. nicht zu beeindrucken.

Im Gegenteil: Nach Hinweisen entdeckt BLICK gestern bei einem Augenschein vor Ort mindestens vier Kaninchen in einem Aussengehege.

Neue Kaninchen sollen der Schwester gehören

«Ich darf diese Häsli halten», erklärt Brigitte D. trotzig. «Sie gehören ohnehin meiner Schwester. Und das Veterinäramt haben wir informiert.»

Dieses bestätigt via kantonale Medienstelle tatsächlich die Aussagen des Tiermessies: «Die jetzt von Passanten festgestellte erneute Tierhaltung wurde durch Mitarbeiter des Veterinäramts in den vergangenen Tagen kontrolliert. Es wurden keine Verstösse gegen das Tierwohl festgestellt.»

Weiter Weg bis zum totalen Tierhalteverbot

Obwohl nach Missständen schon 2009 ein Teiltierhalteverbot gegen Brigitte D. erlassen wurde, an welches sie sich mutmasslich nicht hielt, lässt ein Komplettverbot weiter auf sich warten.

«Unser Rechtssystem sieht vor, dass jeder Bürger die rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen ein Verfahren zu wehren, ausschöpfen kann. Ein Tierhalteverbot ist deshalb nicht von einem Tag auf den anderen rechtskräftig», heisst es vom Amt weiter. Dieses werde allerdings weiterhin angestrebt und die Liegenschaft zukünftig regelmässig kontrolliert.

Brigitte D. erklärt derweil erstmals, weshalb sie ihre toten Büsi nicht zur Kadaver-Sammelstelle gebracht hat: «Waren Sie schon einmal dort? Die verarbeiten dort die toten Tiere zu Hunde- und Katzenfutter», ist Brigitte D. überzeugt. Das habe sie nicht übers Herz gebracht.

* Name geändert


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