Autopsien sind ein wichtiger Bestandteil in der Ausbildung von angehenden Ärzten. Doch in der Schweiz will kaum noch jemand nach dem Tod seinen Körper den Pathologen zur Verfügung stellen (Blick.ch berichtete). Viele Patienten bekamen zu Lebzeiten auch gar nie die Gelegenheit, einer Autopsie zuzustimmen.
Es gäbe die Patientenverfügung, die ausgefüllt werden kann. Dort kann festgehalten werden, ob man lebenserhaltenden Massnahmen, Organentnahmen oder eben einer Autopsie zustimmen will. Nur: In der Schweiz hält der Patient seine Wünsche meist nur dann in der Patientenverfügung schriftlich fest, wenn das Pflegepersonal oder der Arzt auf einen zukommt.
Das werde aber noch viel zu wenig getan, so Tzankov. «Über den Tod zu sprechen und nach einer Autopsie zu fragen, ist für das Pflegepersonal schwierig. Denn der Patient hofft ja, dass er das Spital gesund verlässt.» Patienten könnten das Formular aber auch von sich aus verlangen.
Gesunde können vorsorgen
Wer noch gesund ist und in keinem Spital liegt, kann die Patientenverfügung auch downloaden, ausfüllen und zuhause deponieren, um eine Spender-Leiche zu werden. Auch der Hausarzt kann die Wünsche festhalten oder das Formular aushändigen.
Bereits ein Satz im Testament würde eigentlich reichen - allerdings müsste dieses von den Angehörigen rechtzeitig konsultiert werden, nicht dass der Verstorbene dann schon kremiert oder begraben ist.
Wenn man zu Lebzeiten nichts festgehalten hat, müssen die Verwandten einen Entscheid fällen.
Körperspenden an Unis gibts genug
Übrigens: Körperspenden an Universitäten sind nicht dasselbe. Dort wird der ganze Körper oder einzelne Organe konserviert und als Anschauungsmaterial verwendet. Die Unis beklagen bei Körperspenden keinen Mangel.
Bei Autopsien liegt das Augenmerk hingegen auf der Krankheit, die den Tod gebracht hat - und darauf, wie diese Krankheit in Zukunft effektiver behandelt werden könnte. (ct)
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Innert 20 Jahren sind die Zahlen schweizweiter Autopsien von 8000 auf 2000 zusammengebrochen. Das Problem: Statt eines Einspruchs braucht es in vielen Kantonen seit rund 15 Jahren eine Zustimmung zu einer Autopsie.
«Das ist ein Problem», sagt Alexandar Tzankov von der Autopsie am Unispital Basel. Denn angehende Pathologen bräuchten eine gewisse Anzahl Autopsien, um ihren Titel zu erhalten.
Dank den Pathologen kann sichergestellt werden, ob ein Leiden richtig diagnostiziert wurde. Sie sind eine Art Qualitätssicherung für die Spitäler. «Dank der Autopsie wurden die Diagnosestellung markant verbessert», sagt Tzankov. «In den Hauptdiagnosen sind wir heute sehr gut. Nur die Nebendiagnosen werden oft nicht oder falsch erkannt. Hier könnten Autopsien wichtige Erkenntnisse liefern.» (ct)
Innert 20 Jahren sind die Zahlen schweizweiter Autopsien von 8000 auf 2000 zusammengebrochen. Das Problem: Statt eines Einspruchs braucht es in vielen Kantonen seit rund 15 Jahren eine Zustimmung zu einer Autopsie.
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