Verurteilt für Syrien-Einsatz
Schweizer Dschihadist muss Föteli einkleben

Die Bundesanwaltschaft hat einen Westschweizer Dschihadisten zu 600 Stunden gemeinnütziger Arbeit bedingt verurteilt. Sie wirft dem Mann unter anderem Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor.
Publiziert: 10.12.2014 um 20:32 Uhr
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Aktualisiert: 10.10.2018 um 11:29 Uhr
Der Schweizer Ex-Dschihadist Sebastien.
Foto: Screenshot SRF

Die Bundesanwaltschaft bestätigte heute einen entsprechenden Bericht des Westschweizer Fernsehens RTS. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Es handelt sich bei dem Waadtländer um den ersten Schweizer Dschihadisten, der wieder zurückkehrte und verurteilt wurde.

Der Mann liess über eine französische Webseite rekrutieren. Über das Internet war Sebastien in Kontakt mit einem IS-Vermittler aus Frankreich gekommen, der Dschihadisten aus ganz Europa rekrutieren soll. «Er sagte mir, dass all die Kämpfer da sind, um die Bevölkerung zu schützen. Man riskiere zwar sein Leben, dafür sterbe man als Märtyrer und komme direkt ins Paradies.»

Er verliess die Schweiz vor rund einem Jahr, um sich in Syrien den IS-Kämpfern anzuschliessen. Drei Monate später, Mitte März dieses Jahres, kehrte der Mann über den Flughafen Genf wieder in die Schweiz zurück.

IS-Freunde steckten ihn in den Knast

Dazwischen absolvierte er laut RTS eine zweiwöchige Ausbildung in einem Trainingscamp. Die Realität im IS-Lager war allerdings zu brutal für den Westschweizer. Er wollte heim. Und geriet damit selbst ins Visier der Schlächter. Sie bezeichneten ihn als Verräter, als Spion. «Sie wollten mich exekutieren, wie alle Spione», erzählt er. «Ich sass mit gefesselten Händen am Boden, mir gegenüber hatte einer eine Kalaschnikow im Anschlag – bereit, abzudrücken. Zum Glück beruhigte er sich und senkte die Waffe.»

Darauf wollte er wieder nach Hause. Er wurde aber von seinen IS-Kollegen vorerst in ein Gefängnis gesteckt. 54 Tage sass er dort, bis er schliesslich freigelassen wurde. Unter welchen Bedingungen, ist unklar.

Neben den 600 Stunden gemeinnütziger Arbeit muss er sich zudem einer psychiatrische Behandlung unterziehen, eine fotografische Friedensdokumentation realisieren und einen Teil der Verfahrenskosten in Höhe von 4700 Franken von total 24'700 Franken bezahlen. (SDA/mad)

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