«Verjährungsunterbrechende Handlungen»
Der Bund lässt seine Schuldner nicht los

Gestern, Samstag, verfielen alle Schulden aus der Zeit vor 1997. Für 29 Millionen Franken ausstehende Steuern gilt das nicht. Der Staat hat vorgesorgt.
Publiziert: 01.01.2017 um 10:01 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 01:29 Uhr
Foto: Keystone/Jochen Tack
Vinzenz Greiner, Petar Marjanovic

«Hurra! – oh nein, doch nicht!!» Die Gefühlslage von Bürgern, die beim Bund noch Steuerschulden aus der Zeit vor 1997 haben, lässt sich leider nicht eindeutiger beschreiben.

Wie SonntagsBlick gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz herausfand, standen im August 130 säumige Bürger mit knapp 29 Millionen Franken bei Vater Staat in der Kreide.

Zwar verjähren Schulden laut Gesetz nach 20 Jahren. Doch in Bern will man sich die alten Forderungen nicht entgehen lassen: «Der Bund lässt keine Forderungen verjähren, sondern bewirtschaftet diese aktiv», stellt Sarah Pfäffli klar. Die Sprecherin bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) sagt auch, warum: Schulden verjähren nur, wenn der Gläubiger, also der Staat, nichts tut.

Grossteil betrifft Mehrwertsteuer

Pfäffli geht davon aus, dass bei allen Dossiers rechtzeitig sogenannte «verjährungsunterbrechende Handlungen» vorgenommen worden sind, darum also «keinerlei Verluste durch Verjährung entstanden sind». Laut Auflistung der EFV vom Sommer waren acht von zehn Schuldnern bei der Zahlung ihrer Mehrwertsteuer säumig.

In dieser Rubrik liegt auch die höchste Forderung an. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat von einer einzelnen Privatperson rund 4,5 Millionen Franken zugute – theoretisch verteilt auf mehrere Verlustscheine.

Zudem listet die EFV 17 Schuldner-Dossiers auf, die aufs Bundesamt für Wohnungswesen lauten. Zwei weitere Dossiers lagen im Sommer bei der Zentralen Inkassostelle.

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