Verdächtige Container
Deutschland schickt 99 Tonnen Abfall zurück in die Schweiz

Abfall legt oft einen langen Weg zurück. Für eine Abfallsendung aus der Schweiz endete die Reise jedoch schon an der deutschen Grenze. Der Fall ging bis zum deutschen Umweltbundesamt – und die Sendung zurück in die Schweiz.
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Der Zoll hat an der Schweizer Grenze vier Container mit gefährlichem Abfall aus dem Verkehr gezogen.
Foto: Screenshot/Google Maps
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Alexander TerweyStv. Teamlead News-Desk

Der deutsche Zoll hat Mitte Februar vier auf einen Güterzug aufgeladene Seecontainer mit insgesamt rund 99 Tonnen Abfällen aus dem Verkehr gezogen, wie das Hauptzollamt Lörrach am Dienstag in einer Mitteilung schreibt. Versandt wurden die Abfälle demnach von einem Abfallhandelsunternehmen mit Sitz in der Nordostschweiz – im Auftrag eines am selben Ort ansässigen Recyclingunternehmens.

Eigentlich hätten die Container durch die Europäische Union (EU) transportiert werden sollen. Doch an der Abfertigungsstelle am Umschlagbahnhof Weil am Rhein wurden die Zollbeamten stutzig. Sie ordneten das Abladen der Container an, um deren Inhalt genauer kontrollieren zu können – und landeten einen Volltreffer!

Gefährliche Abfälle

In dem Container befanden sich Stoffe, die Bitumen, Kunststoff, Papier und Blei enthielten. Für die Zollbeamten lag der Verdacht nahe, dass es sich um gefährliche Abfälle handelte. Dabei waren die Abfälle in den Begleitdokumenten nicht einmal als gefährlich klassifiziert.

Gefährliche Abfälle unterliegen gemäss Zoll im Falle eines Transports aus der Schweiz nach Indien über die EU einer Notifizierungspflicht. Sie hätten damit einer formellen Zustimmung der zuständigen Behörde des Abgangs-, des Durchgangs- und des Empfängerlandes bedurft. Das wären in diesem Fall zumindest die Schweiz, Deutschland und Indien gewesen.

Einmal zurück in die Schweiz

Die Zollbeamten stellten die vier Container sicher und informierten die für Baden-Württemberg zuständige Landesabfallbehörde. Der Vorgang wurde an das deutsche Umweltbundesamt als zuständige Transitbehörde weitergeleitet, wo der Verdacht einer illegalen Abfallverbringung geprüft wurde. Die in der Schweiz zuständige Abfallbehörde ordnete schliesslich die Rückführung der Sendung an.

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