Die Motion der Grossrätinnen Francine Defferrard (Mitte) und Antoinette de Weck (FDP) wurde mit 67 zu 35 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Sie fordert eine «strengere und vor allem einheitliche» Regelung bei der Handynutzung. Das Verbot ist vorgesehen für alle Schülerinnen und Schüler der Zyklen 1 bis 3, also von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe I (Orientierungsschule).
Im Kanton Freiburg besteht bereits seit 2017 eine rechtliche Grundlage für die Nutzung elektronischer Geräte während der Schulzeit, aber die Schulleitungen haben einen Ermessensspielraum. Sie können die Nutzung in den Pausen erlauben oder entscheiden, ob Handys in einer Box deponiert oder einfach in den Taschen oder Spinden gelassen werden müssen. Die beiden bürgerlichen Grossrätinnen sahen in diesem Handlungsspielraum das Problem.
«Verbote geben eine Illusion von Schutz»
Die Position des Staatsrats, die von Bildungsdirektorin Sylvie Bonvin-Sansonnens (Grüne) vertreten wurde, war im Grossen Rat in der Minderheit. Sie sagte, die gesetzlichen Grundlagen und Massnahmen, um die Nutzung persönlicher digitaler Geräte in den Schulen zu verbieten, seien heute ausreichend. Die Motion anzunehmen bedeute, dass sich die Problematik nach Hause verlagern werde.
«Verbote geben eine Illusion von Schutz», sagte Grossrätin Liliane Galley (Grüne). FDP-Grossrat Savio Michellod meinte, die Motion sei eine «klare und starke» Antwort auf die Frage, ob die Schulen wieder zu Lernorten werden sollten, insbesondere für das Zusammenleben. In anderen Voten wurde die Verbesserung der «Lebensqualität» nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte genannt.
In den Augen der Motionärinnen sollte auch ein Verbot in der Sekundarstufe II und in Berufsschulen in Betracht gezogen werden. Es könnten umfassende Ausnahmen vorgesehen werden, zum Beispiel bei pädagogischen Bedürfnissen oder Notfällen. Andere Westschweizer Kantone seien bereits weiter gegangen als Freiburg.