Urteil im Fall der misshandelten Laura (4)
Fetisch-Paar muss in den Knast!

Wegen ihnen ging die kleine Laura im wahrsten Sinne durch die Hölle. Monatelang wurde das Mädchen von ihrem eigenen Mami missbraucht. Diese hatte sich in einem Fetisch einem deutschen «Herrn» unterworfen. Nun müssen beide Erwachsenen für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Publiziert: 22.03.2018 um 11:09 Uhr
|
Aktualisiert: 13.09.2018 um 05:30 Uhr
1/6
Geständige Mutter: Sara I. verlässt in Begleitung von Polizisten das Kreisgericht in St. Gallen.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

Ihr Mami integrierte die kleine Laura** in einen perversen Sklaven-Fetisch: Als sie sich ihrem «Herrn» F.H.* (53) unterwirft, wird die damals Vierjährige von Sara I.* (31) regelrecht versklavt und aufs Heftigste sexuell missbraucht. Das Mädchen musste unter anderem seine Mutter und sich selbst befriedigen sowie mit Sexspielzeug hantieren.

Laura wuchs während Monaten in einem vollkommen sexualisierten Umfeld, bekam regelmässig Pornographie vorgesetzt oder «durfte» den Erwachsenen beim Geschlechtsverkehr zuschauen (BLICK berichtete).

Sie tat es für ihren «Herrn»

In ihrer Befragung vor dem Kreisgericht St. Gallen liess Sara I. keinen Zweifel daran aufkommen, dass sie im fraglichen Zeitpunkt von Sommer 2014 bis Frühling 2015 ihrem «Herrn» absolut hörig war. «Ich habe eine gravierende Realitätsverzerrung gehabt. Mein Leben hat sich nur um diesen Mann gedreht und ich habe geglaubt, dass das für Laura das Richtige ist», erklärte die Schweizerin, die zum fraglichen Zeitpunkt als Prostituierte in St. Gallen arbeitete.

Während I. die eigene Tochter monatelang missbrauchte, um für F.H.  später einmal ein gefügiges Sexobjekt zu erschaffen, liess sich dieser aus der Ferne via Chat über den fortschreitenden Missbrauch laufend unterrichten.

Basis bildete eine sogenannte «Seelenurkunde», die I. in die Welt setzte und darin sämtliche Verantwortung an sich und ihrem Kind an den «Herrn» abtrat. Zum bizarren Dokument sagt sie: «Ich habe mich ihm damit vollkommen verschrieben, tat alles dafür, ihn nicht zu verlieren und ihm eine gute Sklavin zu sein!»

F.H. will Verantwortung nicht übernehmen

Bloss: Der deutsche «Herr» bestreitet vor Gericht, gross mit der Sache zu tun zu haben. An der kleinen Laura habe er niemals selbst Hand angelegt. Der ganze Missbrauch sei vonseiten der Mutter geschehen. Natürlich trage er als Konsument der Chatprotokolle, Bilder und Videos, die diese für ihn anfertigte, eine moralische Mitschuld. «Ich habe die Bilder zur Kenntnis genommen. Da gab es vieles, dass ich nicht sehen wollte», behauptet er.

Als Grund für das vermeintliche Tolerieren führt der eigentlich mit einer anderen Frau verheiratete H. sexuelle Verlustängste ins Feld. Die Beziehung zwischen ihm und Sara I. habe im Laufe der Zeit eine fatale Eigendynamik angenommen. Regelmässig habe sich auch die sexualisierte Laura eingebracht. «Vielfach ging auch der Wunsch vom Kind selbst aus», erläutert F.H.

Diese Strafe erhält das Fetisch-Paar

Die Richter des Kreisgerichts St. Gallen schenken diesen Ausführungen keinen Glauben, wie heute in der schriftlichen Urteilsverkündung klar wird: Es verurteilt F.H. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und bestraft ihn somit härter als die Mutter, die den eigentlichen Missbrauch ausführte! Ausserdem muss der Vater von drei eigenen Kindern 40'000 Franken Genugtuung an Laura bezahlen.

Den gleichen Betrag soll das Mädchen auch von Sara I. erhalten. Das Sklaven-Mami fasst vier Jahre und drei Monate Haft. Sie sitzt schon länger im vorzeitigen Strafvollzug. Anders als F.H. gestand sie den heftigen Missbrauch vollumfänglich ein. Unter Tränen sagte sie: «Ich schäme mich zutiefst und ekle mich vor mir selbst.»

Laura ist auf lange Zeit geschädigt

Beide Verurteilten sollen auch für mögliche Folgeschäden bei Laura haften. Das Mädchen lebt mittlerweile in einer Pflegefamilie. Wegen den ihr in die Wiege gelegten Verhaltensauffälligkeiten besucht die heute Achtjährige eine Sonderklasse.

Eine normale Beschulung sei aufgrund der tragischen Vorgeschichte in absehbarer Zeit nicht möglich, hiess es dazu vor Gericht. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

*Name der Redaktion bekannt

**Name geändert

Fehler gefunden? Jetzt melden